Löschungsanträge (27/11)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 27. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 85 089
Cordarone
Nizzaklasse: 05

300 85 094
Flixotide
Nizzaklasse: 05

300 85 104
Ivadal
Nizzaklasse: 05

30 2010 046 211
SOLVENT
Nizzaklassen: 01, 02, 04

30 2010 055 933
CONDOM ZU AACHEN
Nizzaklassen: 10, 16, 22

Quelle: DPMA

Österreich – die wertvollsten Marken

Über das Markenranking der wertvollsten Marken Österreichs berichtet der ORF.

Der Wert österreichischer Marken steigt. Mit Abstand wertvollste Marke ist weiterhin der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull mit 13,4 Mrd. Euro (plus 11,9 Prozent), geht aus der Markenwertstudie “eurobrand Austria 2011” hervor.

Top Ten mit 33,8 Mrd. Euro bewertet
Auf Platz zwei folgt der Tiroler Kristallkonzern Swarovski mit 3,8 Mrd. Euro (plus zwölf Prozent) vor der Telekom Austria/A1 mit knapp drei Mrd. Euro (minus 1,7 Prozent). Dahinter rangieren Raiffeisen, Novomatic, Casinos Austria, Spar, Erste Group, ÖBB und Vienna Insurance Group. Zusammen sind die Top-Ten-Markenunternehmen rund 33,8 Mrd. Euro wert.

MontagsMarken 28. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 12.07.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 169 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010041696

Nizzaklassen: 18, 25, 44

302010041648

Nizzaklassen: 05, 16, 18, 21, 24, 25, 29, 30, 32, 35, 41, 43

302010041626

Nizzaklassen: 16, 35, 41

302010041533

Nizzaklassen: 29, 30, 43

Quelle: DPMA

Kein Markenschutz für “Graf Ficken”

Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.


Aktenzeichen: 302010044894.6

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”


Aktenzeichen: 302010043781.2

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”

Quelle: DPMA