Markenstreit um “Andechser”

Im Bräustüberl auf dem Heiligen Berg können sich die Besucher eine Andechser Frischkäsezubereitung schmecken lassen – mit Frühlingszwiebeln und Schnittlauch oder mit Radieschen. Auch in der Klostermetzgerei kann man die Zubereitung kaufen. Doch wenn es nach der Andechser Molkerei Scheitz geht, dann dürfen die Mönche dieses Produkt nicht mehr vertreiben und auch nicht mehr dafür werben. Deshalb hatte Scheitz im Mai am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt. Ein weiteres Kapitel des Andechser Markenstreits.

[…] Der Name „Andechser Molkerei“ und „Andechser“ in Verbindung mit Molkereiprodukten „steht für uns“. Wenn man „Andechser Frischkäse“ google, so erscheine nur eine Nennung des Klosters, „alle anderen Nennungen sind von Scheitz“. Die Wortmarke „Andechser“ sei für die Molkerei eingetragen.

[…] Die Molkerei Scheitz habe Glück gehabt, dass ihr einst Marken eingetragen wurden, die sie heute nicht mehr bekommen würde. Denn Geografische Bezeichnungen seien nicht schützenswert. „Warum soll es einem Kloster verwehrt sein, den Namen zu verwenden, der von ihm abgeleitet wird?“ Außerdem handelt es sich laut Würtenberger durchaus um ein Andechser Produkt, weil das Kloster produktverantwortlich sei. Laut Angaben im Internet werden die Frischkäsezubereitungen „täglich frisch in der Küche des Klosters hergestellt“.
Am Ende bekamen die Mönche Recht: Der Antrag von Scheitz wurde zurückgewiesen. Das Kloster darf seine eigene geografische Angabe verwenden.

Quelle: Merkur Online

Die angesprochenen Wortmarken “Andechser” kann ich allerdings weder im Markenregister von DPMA noch HABM entdecken. Unter den Europäischen Gemeinschaftsmarken finden sich jedoch zwei zurückgenommene Wortmarkenanmeldungen aus den Jahren 2004 und 2006.
Eine Wortmarke “Andechser Almkäse” (Registernummer 04139812) wurde von der Andechser Molkerei Scheitz GmbH 2004 als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet und vom HABM im Jahr 2006 eingetragen.

Löschungen (24/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 46 025
44860WFL
Nizzaklassen: 09, 11, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 46 026
44865WFL
Nizzaklassen: 09, 11, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 46 027
44870WFL
Nizzaklassen: 09, 11, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 03 324

Nizzaklassen: 35, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 16 402

Nizzaklasse: 39
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

MontagsMarken 25. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 21.06.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 164 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010036995

Nizzaklassen: 11, 20, 42

302010037200

Nizzaklasse: 44

302010037237

Nizzaklassen: 18, 20

302010037324

Nizzaklassen: 32, 33, 41

Quelle: DPMA