Royal Wedding

Rechtzeitig zur heutigen Hochzeit des Jahres hat sich ein englisches Unternehmen die europaweiten Markenrechte an der Bezeichnung “ROYAL WEDDING” gesichert. Die Marke wurde unter der Registernummer 9536913 für die Klassen 32 und 33 eingetragen. Geschützt sind:

32 Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken;Keine der vorstehend genannten Waren mit Malz.
33 Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Weniger glücklich war das Timing bezüglich der Wort-/Bildmarke


Registernummer: 39808781.

Die Marke wurde 2008 wegen Nichtverlängerung gelöscht.

Über die Markenanmeldungen

William & Kate (Aktenzeichen 302010059290.7) und PRINCESS KATE (Aktenzeichen 302010068446) wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt noch nicht entschieden – beide Marken befinden sich noch in Anmeldung.

Löschungen nach Widerspruch (16/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 49 820
Apriori-Film
Nizzaklassen: 09, 41, 42

307 68 930
PLATINUM
Nizzaklasse: 09

306 76 767

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41, 42

30 2008 066 640
HELIX
Nizzaklassen: 09, 35, 41, 42

Quelle: DPMA

Mal ein anderer Hasen-Streit

Der Markenstreit um diverse Goldhasen und ähnliche oder auch nicht ähnliche Schokoladenhohlkörper beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Erfrischend ist daher, dass es auch noch andere Häschen gibt, um die es sich an Ostern zu streiten lohnt.

Wer am Ostersonntag auf eine „Crazy Bunny Party“ wollte, musste sich entscheiden. Entweder für das Weinfest in Untereisenheim (Lkr. Würzburg) oder das Geodrom in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt). An beiden Orten waren solche Partys zeit- und namensgleich angekündigt. Die Folge: Zwischen der Dromevent Unternehmergesellschaft (UG) mit Geodrom-Betreiber Detlef Ziegler und der PartyGroup GbR mit Sitz in Frankenwinheim ist ein heftiger Streit um das Namensrecht entbrannt. Nun beschäftigen sich die Rechtsanwälte mit der Frage, wo das Original und wo das Plagiat liegt.

Quelle: Mainpost.de

EV gegen Solarworld

Das Landgericht Frankfurt hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Photovoltaikunternehmen Solarworld AG erlassen und eine weitere Verwendung seiner Plakatmotive untersagt. Das berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe). Solarworld hatte den Slogan “VoRWEg gehen” des Essener Energiekonzerns RWE verfremdet und daraus “R WEG gehen” gemacht. RWE sah seine Markenrechte verletzt und hatte Solarworld zur Unterlassung aufgefordert.

Quelle: presseportal.de