Zappanale – Revision vom BGH zugelassen

Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde.

[…] Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision ausgeschlossen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim BGH eingereicht, der nun stattgegeben wurde. «Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil (…) zugelassen», heißt es im Beschluss des BGH. Eine Begründung hat das Gericht nicht angegeben.

Quelle: Süddeutsche

MontagsMarken 36. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 06.09.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 130 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010052783

Nizzaklasse: 25

302010052617

Nizzaklassen: 09, 10, 35, 37, 42, 44

302010052629

Nizzaklassen: 05, 10, 35, 41, 43, 44

302010052621
Kackofant
Nizzaklassen: 09, 16, 28

Quelle: DPMA

Käsestreit um Obatzda

Losgetreten hat den Zwist die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft, die den Begriff als “geografische Angabe” schützen lassen will. Sehr zum Unwillen einer Firma aus Baden-Württemberg, die dagegen Einspruch eingelegt hat. Sie produziert ihren Obatzdn nur fünf Kilometer hinter der bayerischen Grenze. Am 22. September ab 10.30 Uhr wird im Bundespatentgericht die Entscheidung fallen.

Quelle: WELT

Das DPMA führt die geografische Herkunftsangabe “Bayerischer Obazda / Obazda” unter der Registernummer 30599004.7