Markenstreit um Eintracht Frankfurt – Schultersieg für Fußballer

Es gibt nur eine Frankfurter Eintracht – das meint nicht nur die Fußball-AG. Auch das Landgericht Frankfurt vertritt diese Ansicht. Ein Ringerclub, der sich 2009 in AC Eintracht umbenannt hat, muss deshalb wieder den Namen wechseln.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts stellte in ihrem Urteil eine Verletzung des Namens- und Markenrechts des bereits seit 1929 unter diesem Namen bestehenden Fußball-Clubs fest.
Da der beklagte Ringerverein schuldhaft gehandelt habe, sei er auch zum Schadenersatz verpflichtet.

Quelle: FAZ

Die Europäische Gemeinschaftsmarke “AC Eintracht Frankfurt a.M.” (Markennummer: 008950719) des Ringervereins wird im Register des Harmonisierungsamts derzeit mit dem Status “Eintragung der Löschung anhängig” geführt.

Science Fiction Film soll Geschmacksmusterschutz aushebeln

Eine interessante Episode aus dem aktuellen Streit zwischen Apple und Samsung hat das Markenserviceblog aufgegriffen.

Laut FOSS Patents verteidigt sich Samsung in den USA nun damit, dass Apples Geschmacksmuster am iPad nicht neu sei und verweist dabei auf Stanley Kubricks “2001: Odyssee im Weltraum”.

In einer Sequenz von einer Minute Länge sehe man zwei Astronauten, die während des Essens einen Tablet Computer benutzen. Wie Apples Geschmacksmuster am iPad sollen auch diese Tablet Computer über eine dünne, rechtwinkelige Form mit einem dominanten Display und einen schmalen Rahmen verfügen.

Fazit: Durchaus kreativ, aber dass es Samsung weiterbringt möchte ich stark bezweifeln.