Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1024 vom 24.05.2011:
Ruhrtürk
Ostperle gesucht – Das Geschäft mit der Liebe
Ausgerechnet Sex!
Man tut was man kann
Plötzlich fett!
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1024 vom 24.05.2011:
Ruhrtürk
Ostperle gesucht – Das Geschäft mit der Liebe
Ausgerechnet Sex!
Man tut was man kann
Plötzlich fett!
Quelle: Titelschutzanzeiger
Darauf habe ich wirklich schon lange gewartet – “markenartikel” die Zeitschrift für Markenführung, herausgegeben vom Markenverband, hat jetzt auch eine Online-Ausgabe.
Passend zu den neusten Nachrichten vom japanischen Unglücksreaktor – das Fundstück des Tages aus dem Markenregister des DPMA.
Aktenzeichen: 3020110163685
Nizzaklassen: 25, 24, 28
Markenanmeldung vom 18.03.2011
Quelle: DPMA
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 20. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
30 2008 068 067
Quelle
Nizzaklassen: 1, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 16, 17, 20, 21, 25, 29, 30, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 44
30 2009 058 419
KASSENPASS
Nizzaklassen: 9, 16, 35, 41, 42
30 2010 049 116
Heimat
Nizzaklassen: 14, 18, 24
Quelle: DPMA
Das japanische Patentamt meldet die Anzahl der Markenanmeldungen für das Jahr 2010: 113.519
Das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr beträgt 2,4%.
Ein Aachener Anwalt zeigte sich empört pber die Marke “Condom zu Aachen” und fordert die Löschung aus dem Markenregister. Schließlich werden damit religöse Gefühle verletzt, so die Begründung. Eine Werbeagentur hatte die Marke angemeldet.
[…] Der Bezug durch die sprachliche Nähe der Wörter Dom und Condom seien “absolut unangemessen, geschmacklos und in hohem Maße religiöse Gefühle verletzend”, heißt es im Schreiben des Anwalts an das Amt.
Quelle: Kölnische Rundschau
Einen Löschungsantrag für die Ware “Kondome” wegen fehlender Unterscheidungskraft, da es sich bei der Marke ausschließlich um eine geografische Herkunftsangabe handelt, hätte ich ja noch verstanden.
Aber §8 Abs. 2 Nr. 5?
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
Das scheint mir eine reine Marketing Aktion, die offenbar auch Wirkung zeigt – jedenfalls für den WDR hat es schon gereicht.