Wappen der Sowjetunion – Schutz als EU-Marke

2004 hat man die Schutzfähigkeit des Wappens der ehemaligen Sowjetunion noch anders beurteilt.


Markennummer EM03958154
Rechtsstand Eingetragen
Anmeldesprache erste EN, zweite FR
Typ Bildmarke
Farbe Beansprucht
Eingangsdatum HABM 29.07.2004
Anmeldedatum 29.07.2004
Bekanntmachung 14.11.2005
Eintragungsdatum 30.05.2006
Publikationsdatum 03.07.2006
Schutzendedatum 29.07.2014

Allerdings darf man bei der Betrachtung auch nicht vergessen, dass die erwähnten Staaten (Ungarn, Lettland, Tschechien) unter ehemaliger Kontrolle der Sowjetunion auch erst 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Auch beim HABM sollten im Jahr 2004 Mitarbeiter aus diesen Staaten – und damit eine erhöhte Sensibilität für ehemals sowjetische Zeichen – noch selten gewesen sein.

EuG: Kein Markenschutz für Sowjet-Wappen

In der Rechtssache T?232/10 wies das Europäische Gericht die Klage der Markenanmelderin gegen eine Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM zum Markenschutz der Bildmarke


Markennummer 5585898

zurück und bestätigte den Verstoss der Marke gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.

Die Beschwerdekammer hatte zur Markenanmeldung ausgeführt:

Mit Entscheidung vom 5. März 2010 (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) wies die Zweite Beschwerdekammer des HABM die Beschwerde zurück. Die Beschwerdekammer stellte vorab fest, dass die Marke aus einer exakten Darstellung des Wappens der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bestehe. Gestützt auf Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis Ungarns, Lettlands und der Tschechischen Republik, befand die Beschwerdekammer, dass die mit der ehemaligen UdSSR verbundenen Symbole von einem wesentlichen Teil der betroffenen Verkehrskreise, nämlich dem allgemeinen Publikum in dem Teil der Europäischen Union, der sowjetischer Herrschaft unterstanden habe, als gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten verstoßend angesehen würden. Die Beschwerdekammer zog hieraus den Schluss, dass der angemeldeten Marke zumindest für das Gebiet Ungarns und Lettlands Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 entgegenstehe. Aus Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 gehe jedoch hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen sei, wenn festgestellt werde, dass es in einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoße. Unter diesen Umständen gelangte die Beschwerdekammer zu dem Ergebnis, dass die Marke gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen sei.

Markenanmeldungen – Indien und China boomen

Die World Intellectual Property Organization WIPO hat eine interessante Übersicht zum Thema Markenanmeldungen veröffentlicht.
Die Grafik zeigt für 2005 bis 2009 die jährliche Anzahl nationaler Markenanmeldungen plus entsprechender Internationaler Registrierungen mit Schutzerstreckung auf das entsprechende Land.

Quelle: WIPO

iPhone5 – plant Samsung den Angriff?

Da entwickelt sich offenbar ein echter Dauerbrenner – nach dem Aufschlag von Apple gegen das Samsung Galaxy Tab holt Samsung jetzt offenbar zum Return aus und nimmt das iPhone5 ins Visier- das ZDF berichtet über einen möglichen Angriff auf das iPhone5.

Der koreanische Elektronikriese Samsung will im Streit mit Apple um Patentrechte offenbar zu einem mächtigen Gegenschlag ausholen: Die Asiaten prüfen zurzeit gerichtliche Schritte, um den Verkauf des neuen iPhones zu verhindern, wie die Agentur Reuters aus Firmenkreisen erfuhr.