WIPO Magazine

Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 05/2011) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.

Aus dem Inhalt:

Movie magic – moving forward
Switching on to solar – goodbye kerosene
The Manga phenomenon
Architecture & copyright controversies
Stefan Behnisch on architecture
YikeBike spells urban freedom
Without a songwriter there is no song
IP Education – what next? A view from the Southern Cone
The art of fiction: making the familiar new
Technology Transactions: Managing Risks Arising from Disputes

Löschungen nach Widerspruch (37/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 62 902

Nizzaklassen: 4, 9, 12, 18, 24

304 43 169

Nizzaklasse: 35

306 00 475

Nizzaklassen: 41, 43

307 05 650
VITANOA
Nizzaklasse: 05

307 71 636
IONIS
Nizzaklassen: 29, 31

30 2009 040 396
MASTER SMITH
Nizzaklassen: 14, 18, 25

30 2009 045 171

Nizzaklassen: 10, 40, 44

30 2009 054 118

Nizzaklasse: 29

30 2009 057 241
fiwis24
Nizzaklasse: 36

30 2010 000 591
SmartVIP
Nizzaklassen: 7, 9, 11, 37, 38

Quelle: DPMA

Personennamen als Marke

Auch Namen von Personen – egal ob echt oder fiktiv, bekannt oder unbekannt, lebend oder verstorben – sind dem Markenschutz zugänglich. Ob ein Personenname als Marke eingetragen wird, richtet sich nach denselben Kriterien wie bei allen anderen Zeichen, nämlich maßgeblich danach, ob dem Namen Unterscheidungskraft zukommt.

Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die von der Markenanmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 8 Rn 41).

Für die Eintragungsfähigkeit kommt es darauf an, ob der Verkehr in dem Namen einen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht.

Quelle: Markenserviceblog

Da fallen uns doch auch gleich ein paar knackige Beispiele ein: Fielmann, Dr. Oetker, Rossmann, Schlecker usw.

Vorsicht ist im Übrigen geboten bei der Anmeldung eines Namens einer bekannten Persönlichkeit im Hinblick auf die Bösgläubigkeit der Anmeldung. Sofern ein Nichtberechtigter den Namen einer lebenden oder toten Persönlichkeit anmeldet, kann dies mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Namensträgers kollidieren.

Bei den verstorbenen Prominenten ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht allerdings nicht von unendlicher Dauer. So finden sich diverse Marken mit dem Namen längst verstorbener Prominenter im Markenregister. Beispielhaft seien hier genannt:

Ringelnatz (30131497)
Kennedy (39511216)
KOPERNIKUS (2084473)
Johann Wolfgang von GOETHE (1097376)
Goethe (1183158)
Al Capone (30716352)
MAO (30739613)

SABMiller übernimmt Foster’s

Die Wiener Zeitung meldet die Übernahme des australischen Braukonzerns Foster’s.

Der australische Brauereikonzern Foster’s hat ein verbessertes Übernahmeangebot des britisch-amerikanischen Bier-Riesen SABMiller im Wert von 9,9 Milliarden Australischen Dollar (7,4 Milliarden Euro) akzeptiert. Die Übernahme könne bis Ende 2011 abgeschlossen sein, teilte SABMiller am Mittwoch mit.

[…] Fosters’ Markenrechte sind zudem kompliziert verteilt: In Europa gehört die Marke Foster’s zur Brau Union-Mutter Heineken, der Nummer 3 des Weltmarkts, in den USA zu SABMiller.

Die älteste “Foster’s” Marke im deutschen Markenregister stammen von 1981.


Registernummer: 1025078
Als Markeninhaberin wird die schottische S&NF Limited mit Sitz in Edinburgh geführt. Diese Gesellschaft ist auch Markeninhaberin in der der Europäischen Gemeinschaftsmarken und der Internationalen Registrierungen auf Basis des Madrider Markensystems.
Schutz in Deutschland beansprucht beispielsweise die Internationale Registrierung Nummer 830677A

Quelle: DPMA, WIPO

Löschungen (37/2011)

Die nachfolgende Marke wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 900 198
Metroprint
Nizzaklasse: 16
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 19 998

Nizzaklassen: 11, 17, 19
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 00 132
PFAFF/KSM SM3-1000 Series Computerized Embroidery Machine
Nizzaklassen: 07, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 20 627

Nizzaklassen: 03, 05, 30, 31
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2009 053 342
Polesports
Nizzaklassen: 16, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA