Löschungen nach Widerspruch (23/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 43 725
TEFLEXAN
Nizzaklasse: 01

307 56 899

Nizzaklassen: 35, 38, 39

30 2008 054 831

Nizzaklassen: 35, 41

30 2009 007 016

Nizzaklassen: 15, 35, 37

30 2009 029 002

Nizzaklasse: 09

30 2009 050 954
MDF GRUPPE MITTELDEUTSCHE FINANZ GRUPPE
Nizzaklasse: 36

Quelle: DPMA

Lindt übernimmt den Teddy

Nach dem sitzenden Schokoladenhohlkörperosterhasen in Goldfolie greift die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG nach einem weiteren tierischen “Liebling der Nation”.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Übertragung der folgenden Markenrechte veröffentlicht:

371 973

Nizzaklasse: 30
Anmeldedatum: 14.04.1927

2 105 373
TEDDY
Nizzaklasse: 30
Anmeldedatum: 17.03.1994

Quelle: DPMA

Der Markeninhaber

Mit den gängigsten Regelungen zum Inhaber einer Marke setzt sich das Markenserviceblog auseinander.

Im Grunde gibt es bei der Inhaberschaft einer Marke kaum Beschränkungen. Inhaber einer Marke kann auch die Privatperson sein. Die Führung eines Geschäftsbetriebs ist keine Voraussetzung.

Als juristische Personen kommen u.a. in Frage die GmbH, die AG oder der rechtsfähige Verein. Personengesellschaften sind die OHG und die KG.

Auch die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Inhaberin einer Marke sein. Meldet eine GbR eine Marke an, so sind bei der Anmeldung allerdings Angaben zum Namen und zur Anschrift mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters zu machen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Personen Inhaber einer Marke sind. Dies können wiederum mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften sein.

Auch die Mischung ist möglich. Inhaber einer Marke können Herr X, die Y GmbH sowie die Z KG sein. Melden mehrere Personen eine Marke an, so sind bei der Anmeldung alle Namen und Anschriften sowie ein gemeinsamer Vertreter oder Zustellungsberechtigter anzugeben.