Zu welchem Unternehmen gehört diese Kennzeichen?
Aktenzeichen: 3020120119395
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Zu welchem Unternehmen gehört diese Kennzeichen?
Aktenzeichen: 3020120119395
Quelle: DPMA
Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Andechser Biomolkerei Scheitz und dem Kloster Andechs um die Sicherung von Markenrechten geht in eine neue, härtere Runde. Die Andechser Mönche greifen die Molkerei nun in ihrem Kerngeschäft an, bei den Milchprodukten. Die Padres haben beim zuständigen europäischen Markenamt im spanischen Alicante den Slogan “Kloster Andechs – Genuß für Leib & Leben” als Marke beantragt und zwar für die eigenen Milchprodukte.
Quelle: Süddeutsche.de
Die Markenanmeldung stammt allerdings aus dem Jahr 2010 und im gleichen Jahr wurde auch der Widerspruch der Andechser Molkerei Scheitz GmbH eingelegt.
Markennummer: 9255811
Waren & Dienstleistungen 03 Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege.
05 Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Präparate für die Gesundheitspflege.
16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren.
18 Regenschirme.
21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
24 Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
25 Bekleidungsstücke.
29 Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmuse; Eier, Milch und Milchprodukte.
30 Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Gewürze; Fruchtsoßen; Mehle und Getreidepräparate.
31 Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (soweit in Klasse 31 enthalten); frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel; Malz.
32 Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
33 Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Spirituosen.
34 Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.
35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
41 Erziehung; Ausbildung; kulturelle Aktivitäten.
43 Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.
Die Andechser Molkerei Scheitz GmbH nennt folgende “Andechser Natur” Marken ihr eigen.
Registernummer: 2084069
Nizzaklasse: 29
ANDECHSER DANK DER NATUR
EU Marke 5146642
Nizzaklassen: 29, 35
EU-Marke 6053003
Nizzaklassen: 29, 35
IR-Marke 646218
Nizzaklasse: 29
Quellen: DPMA, HABM, WIPO
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
303 03 955
Nizzaklassen: 9, 37, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
303 03 956
Nizzaklassen: 9, 37, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
305 73 083
has Antep
Nizzaklassen: 29, 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
307 10 264
Meso
Nizzaklassen: 20, 21, 41, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Quelle: DPMA
Einen bemerkenswerten Prototypen kann man derzeit im Markenregister entdecken. Am 16.01.2012 meldete die AUDI AG die nachfolgende Bildmarke an.
Registernummer: 302012001868
Anmeldedatum: 16.01.2012
Um wen es sich beim ebenfalls markenrechtlich geschützten Fahrer handelt ist allerdings noch unbekannt.
Registernummer: 302012001869
Quelle: DPMA
Als von Dampf auf Strom umgestellt wurde, gehörte auch das Wort Stadtschnellbahn schnell der Vergangenheit an. Die seitdem gängige Abkürzung kostete die Bahnkonkurrenz Lizenzgebühr. Das Bundespatentgericht hat den Schriftzug “S-Bahn” nun freigegeben.
Auch Konkurrenten der Deutschen Bahn können Züge im Nahverkehr nun ungehindert als “S-Bahn” fahren lassen. Das Bundespatentgericht in München hat die Wortmarke gelöscht, die der Staatskonzern einst eingetragen hatte.
Quelle: ftd.de
Der 26. Senat des Bundespatentgerichts führt in dieser Beschwerdesache (AZ: 26 W (pat) 21/11) aus:
betreffend die Marke 399 08 040 S 55/09 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin
Dr. Schnurr beschlossen:Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der
Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes
vom 28. Januar 2011 aufgehoben, soweit die Löschung der Wortmarke
399 08 040 „S-Bahn“ auch für die Waren „Klasse 16: Papier
und Pappe (Karton), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen
Apparate) in Form von Globen und Wandtafelzeichengeräten;
Klasse 28: Tennisschläger, Rollschuhe, Schlittschuhe“ angeordnet
worden ist. Insoweit wird der Löschungsantrag zurückgewiesen.
Quelle: BPatG
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1065 vom 20.03.2012:
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Einer allein kann kein Dach tragen
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frei ich sein
Fußball Sommer 2012
Quelle: Titelschutzanzeiger