1950 – Beanstandungsbescheid des DPMA

Heute mal ein historisches Fundstück – eine Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950 zur Markenanmeldung vom 05.12.1949 – veröffentlicht vom Markenserviceblog.

Neben den heute gradezu niedlich anmutenden Anmeldegebühren in Höhe von 15.- DM, gefällt mir folgende Formulierung.

Da die Anmeldung erst in Behandlung genommen werden kann, wenn die Gebühr eingegangen ist…

Allerdings muss man auch feststellen, dass die Textbausteine zur Konkretisierung von Waren offenbar die Jahrzehnte überdauert haben und noch heute im Einsatz sind.

Plagiarius 2012 – die Preisträger

Die Preisträger des Plagiarius 2012:

Die Jury traf sich am 14. Januar 2012 und vergab drei Preise und sieben gleichrangige Auszeichnungen aus insgesamt 26 Einsendungen:

Bildrechte: Aktion Plagiarius e.V.
Alle Fotos zeigen jeweils links (bzw. oben) das Original und rechts (bzw. unten) das Plagiat


Leichtbau-Schmiedefelge
“AC Schnitzer Typ V”
Original: AC Schnitzer automobile Technik, Aachen
Fälschung: Vertrieb: rimlux GmbH, Essen


Salatschneider “Salad Chef”
Original: Genius GmbH, Limburg
Fälschung: Ninghai Xidian Jianfeng Plastics Mould Factory, Zhejiang, VR China


Nebelgerät zur Moskito- und Schädlingsbekämpfung “Swingfog SN 50”
Original: Swingtec GmbH, Isny
Plagiat: Shenzhen Send-Tech Co., Ltd., Shenzhen, VR China

Quelle: Aktion Plagiarius

Valentinstag beim BPatG

Das passende Bundespatentgerichtsurteil zum heutigen Valentinstag hat RA Thorsten Blaufelder schon vor einigen Tagen besprochen.

Wem gehört der Valentinstag?

Gerade am Valentinstag geht die Liebe gerne auch durch den Magen. Mit einem am Montag, 06.02.2012, veröffentlichten Beschluss hat das Bundespatentgericht Bäckern und Konditoren den freien Verkauf von Valentins-Torten, -Herzen, -Pralinen oder –Konfekt gesichert (AZ: 25 W (pat) 44/11). Den Antrag, „Valentin“ als geschützte Marke einzutragen, lehnten die Münchener Richter ab.

Markenverband zu ACTA

Der Markenverband bedauert, dass die Bundesregierung jetzt kurzfristig eine Kehrtwende bei dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) angekündigt hat und somit dessen zügige Unterzeichnung verzögert. Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes: „ACTA soll primär einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Schutz geistigen Eigentums leisten. Dies ist von hoher Bedeutung für die EU-Staaten, die ihren Wohlstand größtenteils aus dem Wissen und der Kreativität ihrer Bürger und nicht aus Rohstoffen beziehen.“ Er betont: „Die jetzt geforderte Veröffentlichung aller Fakten ist nicht nachvollziehbar. Der Text des Abkommens liegt lange genug vor und auch der Rechtsdienst des europäischen Parlaments hat bestätigt, dass das Abkommen die Rechtslage in Europa nicht verändert.“ ACTA hat eine wichtige Signalwirkung in andere Länder, die dem Schutz geistigen Eigentums bislang keine hohe Bedeutung beimessen. Auch vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass zügig alle Voraussetzungen für ein Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband

Jetzt amtlich: AWD Faire Beratung

Die AWD – Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH mit Sitz in Hannover hat die Wortmarke

AWD Faire Beratung

Registernummer 30 2011 032 930 übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 16.06.2011 Schutz in den Klassen 35, 36 und 41.

Klasse(n) Nizza 35:
Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten
Klasse(n) Nizza 36:
Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen
Klasse(n) Nizza 41:
Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten

Anmelderin der Marke war die Institut für Wirtschaftsforschung und Beratung IWB GmbH aus Zülpich.

Interessant ist auch die im Markenregister veröffentlichte Adresse der AWD – Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH:

AWD – Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH, kein-postfach, 30659 Hannover

Quelle: DPMA