Sonntagslinks

Anstrengungsverweigerung? Wenn das Markenamt eine Markenanmeldung zurückweist

Die letzte DEA-Tankstelle Deutschlands steht in Haltern

Kein exklusiver Markenschutz für “DIE POST”

Migros: Kampf bis zum Letzten um Rechte an «M-Watch»

Mexiko tritt dem Madrider Markenabkommen bei

Einigung im Apfelkind-Streit in Sicht

“Deutschlands schönste Seiten”

Markenrecherchen für Europäische Union jetzt inklusive Kroatien

Lembergerland – Markenstreit unter Winzern

Vom “Markenkrieg ums Lembergerland” berichtet die Stuttgarter Zeitung.

Gegen die Wortmarke “Lembergerland” (Registernummer: 302011052363) ist ein Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG) anhängig. Zur Absicherung wurde daher offenbar noch flugs eine Europäische Gemeinschaftsmarke (Nr.: 11134947) nachgeschoben.

Löschungen nach Widerspruch (09/2013)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 26 750
Mac Taurus
Nizzaklasse: 09

306 27 842
Duft-Smiley
Nizzaklassen: 03, 05

306 27 844
WC-Smiley
Nizzaklassen: 03, 05

307 43 984
NOX
Nizzaklasse: 32

30 2008 030 151

Nizzaklassen: 35, 36

30 2009 036 288

Nizzaklassen: 18, 20, 24

30 2010 049 587
Reduzym
Nizzaklassen: 05, 29, 30

30 2011 042 275

Nizzaklassen: 35, 36

30 2011 047 988

Nizzaklasse: 44

30 2011 053 177

Nizzaklasse: 19

30 2012 002 326
Pascha Sultan
Nizzaklassen: 29, 30, 43

Quelle: DPMA

Markenanmeldezahlen analysiert

Rechtsanwalt Karsten Prehm hat sich auf dem Markenserviceblog mit den jüngsten Markenanmeldezahlen auseinandergesetzt und kommt zu folgenden Ergebnis.

Die EU-Marke ist in der Vergangenheit immer günstiger geworden. Die Amtsgebühren für eine elektronische Markenanmeldung betragen für 3 Nizzaklassen nur noch 900,- EUR und eine EU-Anmeldung vom Anwalt ohne Recherchen bekommt man auch schon für unter 300,- EUR. Die EU-Marke wächst zudem auch noch automatisch kostenlos mit – wie jüngst mit Kroatien gesehen. Wozu also noch eine deutsche Marke anmelden, sagen sich da viele Anmelder. An dieser Stelle ist Vorsicht angebracht!

[…] Die europäische Marke kann also durch bereits ein nationales Recht eines EU-Mitgliedslandes wieder zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Marken- und Firmendatenbanken aller europäischen Mitgliedsländer abzuprüfen.