Markenstress in der Unternehmensholding

Die Beschwerdekammer (BoA) stellt fest, dass Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a und b EUTMR nicht anwendbar ist, da zwischen den Parteien eine entscheidende wirtschaftliche Verbindung besteht (§ 37, 43). Infolgedessen hebt die BoA die Entscheidung der Widerspruchsabteilung auf und gibt der EUTM-Anmeldung statt (§ 43).

Keine der Parteien bestritt, dass der Anmelder das beanstandete Zeichen bereits vor der Anmeldung der älteren Marke verwendet hatte und dass das französische Berufungsgericht Douai in Frankreich die Aktienübertragung, die andernfalls zu einer Trennung der Unternehmen geführt hätte, aufgehoben hatte. Folglich bleiben beide Unternehmen unter der Mehrheitsbeteiligung derselben Holdinggesellschaft und bilden eine einzige Unternehmensgruppe (§ 34-37).

Die Beschwerdekammer erklärt, dass bei Vorliegen einer solchen strukturellen Verbindung die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen als aus derselben kommerziellen Quelle stammend wahrnehmen, was die Möglichkeit einer Verwechslungsgefahr ausschließt (§ 43). Die wirtschaftliche Beziehung ist zum Zeitpunkt der Anmeldung hinreichend konkret und wirksam, so dass die Marken nicht als Hinweis auf unterschiedliche kommerzielle Herkunft angesehen werden können (§ 39–42).

Quelle: EUIPO

Olympiasieger im Markenregister

Johannes Høsflot Klæbo ist der absolute Superstar unter den Olympiasiegern der Spiele in Mailand und Cortina. Seit dem gestrigen Sonntag ist der norwegische Skilangläufer mit nunmehr 9 Goldmedaillien der erfolgreichste Wintersportler der olymischen Geschichte.

Anders als bei andere sportlichen Weltstars finden sich aber kaum Markenrechte für Klaebo. Einzig im Norwegischen Markenregister existiert die folgende Wortmarke:

JOHANNES HØSFLOT KLÆBO

Unter der Markennummer 201702410 genießt die Marke Schutz für Waren der Klassen 03 und 25, sowie für Dienstleistungen aus den Klassen 35 und 38.

Der Markenschutz besteht seit Februar 2017.

Quelle: TMview