Aktenzeichen 302500421
Nizzaklasse 01, 03
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Aktenzeichen 302500421
Nizzaklasse 01, 03
Quelle: DPMA
Aktenzeichen 305775545
Nizzaklasse 25, 33
Aktenzeichen 302011062684.7
Nizzaklasse 16, 25, 41
Aktenzeichen 3020120518087
Nizzaklasse 28, 35, 41
Rechtsstand Zurückgezogen / Zurückgenommen
Markennummer 12538534
Nizzaklasse 01
Markennummer 01034477
Nizzaklasse 29, 30, 31, 32, 33
Elfer raus
Aktenzeichen H78598
Nizzaklasse 28
Quellen: DPMA, HABM, WIPO
Markenanmeldung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft vom 13.04.2015:
Aktenzeichen 3020151015680
Nizzaklassen: 04, 06, 07, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 35, 36, 37, 41, 42
Quelle: DPMA
Wortmarke PatentLeaks
Europäische Gemeinschaftsmarke
Markennummer 09838434
Nizzaklasse 36, 42, 45
Inhaber Meissner, Bolte & Partner GbR
Waren & Dienstleistungen
36 Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.
42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Bereitstellen und Betrieb einer Internet-Plattform zum Ausloben von Patentrecherchen; Bereitstellen und Betrieb einer Internet-Plattform mit Informationsinhalten betreffend gewerbliche Schutzrechte, insbesondere betreffend die Rechtsbeständigkeit von Patenten.
45 Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen; von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte, Nachforschungen in Rechtsangelegenheiten, Durchführung von Patentrecherchen für Dritte.
Quelle: HABM
Eine vorläufige Einigung über die Reform des europäischen Markensystems wurde am 21. April 2015 nach intensiven Verhandlungen zwischen dem lettischen Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt. Die Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates bestätigt werden.
Markenrechtsreform – gute Aussichten für Unternehmen
Mit der Reform des derzeitigen Systems werden den Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen geboten sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen Fälschungen, nicht zuletzt in Bezug auf gefälschte Waren auf dem Weg durch EU-Gebiet.
Dazu der lettische Justizminister Dzintars Rasna?s: “Ich bin stolz darauf, dass die Modernisierung des Markenrechtsrahmens der EU unter dem lettischen Vorsitz politisch abgeschlossen werden kann, wobei wir uns auf die gemeinsamen Anstrengungen der vorigen Vorsitze und der EU-Institutionen stützen konnten. Uns ging es darum, die Interessen der Endnutzer in den Mittelpunkt der Reform zu stellen. Das sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen; sie wollten ein klareres, schlankeres und günstigeres Registrierungssystem für die Handhabung und den Schutz ihrer innovativen Industriegüter.”
Ein neues Verfahren: günstiger, einfacher und benutzerfreundlicher
Ein weiteres Ziel des neuen Rechtsrahmens ist die Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum, indem die Verfahren für die Eintragung von Marken unionsweit so gestaltet werden, dass sie für Unternehmen benutzerfreundlicher und effizienter werden – durch niedrigere Kosten und weniger komplizierte Verfahren, schnellere Bearbeitung, größere Vorhersehbarkeit und mehr Rechtssicherheit.
Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Eintragung und Verwaltung von Marken auf EU-Ebene zuständig ist, und den nationalen Ämtern verbessert werden.
Im Rahmen der Einigung wird eine Reihe politischer Grundsätze in das neue System aufgenommen, unter anderem
Hintergrund
Mit der Gemeinschaftsmarke wurde ein eigenständiges System für die Eintragung einheitlicher Markenrechte eingeführt, die in der gesamten EU dieselbe Wirkung entfalten. Eine Marke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ein Unternehmen kann mit seiner Marke Kunden für sich gewinnen und an sich binden, wertschöpfend wirken und Wachstum schaffen. Die Marke ist ein Wachstumsmotor und wirkt sich positiv auf die Beschäftigung aus.
Das Gemeinschaftsmarkensystem ist so konzipiert, dass es neben den nationalen Markensystemen besteht, die weiterhin für jene Unternehmen erforderlich sind, die keinen Schutz ihrer Marken auf EU-Ebene wünschen.
Die Erfahrungen seit der Einrichtung des Gemeinschaftsmarkensystems haben gezeigt, dass Unternehmen innerhalb der Union und in Drittstaaten das System angenommen haben, das eine erfolgreiche und robuste Ergänzung zum Markenschutz geworden ist.
In den letzten Jahren haben der Handelswert und die Anzahl der Handelsmarken stetig zugenommen. Das HABM, das 1996 seine Arbeit aufgenommen hat, registriert derzeit jährlich rund 100 000 Gemeinschaftsmarken und 75 000 Muster und Modelle. Gleichzeitig sind auch die Erwartungen an rationellere und leistungsfähigere Eintragungsverfahren gestiegen, die besser aufeinander abgestimmt, öffentlich zugänglich und technologisch auf dem neuesten Stand sind.
Die Einrichtung des HABM ist demnach ein großer Erfolg und hat wesentlich zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beigetragen. Das HABM hat seinen Sitz in Alicante (Spanien).
Im April 2013 hat die Kommission dem Rat die Reformvorschläge vorgelegt:
Auf muepe.de setzt sich Rechtsanwalt Peter Müller kritisch mit den Argumenten der Denic e.G. gegen ein alternatives Streitbeilegungsverfahren auf Basis der UDRP für .de-Domains auseinander.