Das Bundespatentgericht hat seinen Jahresbericht 2014 veröffentlicht.
Ne glatte 1 – oder die Kunst ein T-Shirt zu falten
Markennummer: 08833394
Typ: Sonstiges
Beschreibung: Besteht aus einer Serie von 7 Bildern, die eine Bewegung seqienziell anordnen, in deren Verlauf ein T-Shirt von einer Person gefaltet wird, bis es eine Ziffer 1 formt.
Nizzaklasse: 03
Inhaber: The Procter & Gamble Company
Quelle: HABM
BPatG: Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren.
Leitsätze:
Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren.
Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts im Widerspruchs(beschwerde)verfahren ist das wirtschaftliche Interesse des Inhabers der mit dem Widerspruch angegriffenen Marke am Erhalt seiner Marke maßgeblich (st.Rspr.).
Mangels ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine betragsmäßige Schätzung dieses wirtschaftlichen Interesses ist bei der Festsetzung des Gegenstandswerts von dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG normierten Regelwert auszugehen (abw. BPatG Beschluss vom 8. August 2013 – 30 W (pat) 57/11).
Der erkennende Senat hält entgegen der Mehrheit der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts, die einer BGH-Praxis folgend den Gegenstandswert regelmäßig mit 50.000,– Euro festsetzen, an seiner Rechtsprechung fest, dieses wirtschaftliche Interesse bei unbenutzten angegriffenen Marken ohne werterhöhende Faktoren in der Form zu bemessen, dass der Ausgangsregelwert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG verfünffacht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. August 2012 – 25 W (pat) 510/11, BlPMZ 2012, 421 – Gegenstandswert im Widerspruchs- bzw. Widerspruchsbeschwerdeverfahren). Daraus ergibt sich im vorliegenden Verfahren ein Gegenstandswert in Höhe von 20.000,– Euro.
Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren ist auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens abzustellen (Rechtsgedanke des § 40 GKG), und der zu diesem Zeitpunkt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG normierte Regelwert zu Grunde zu legen.
Quelle: Bundespatentgericht
MontagsMarken 25. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 16.06.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 213 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302014032162
Nizzaklassen: 35, 41
302014032166
Nizzaklassen: 14, 25, 32
302014050184
Nizzaklassen: 20, 37, 42
302014032090
Nizzaklasse: 44
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
Zum Start der Kieler Woche
Fundstück des Tages zum heutigen Beginn der Kieler Woche.
Aktenzeichen 3020151008641
Nizzaklasse 25, 32, 43
Quelle: DPMA
Skol!