zur kürzlich berichteten Entscheidung des Bundespatentgerichts in Sachen Wortmarke “Hauptstadtgöre”?
Dubai-Schokolade LG Frankfurt lehnt EV ab
Anders als das Landgericht Köln (siehe hier und hier) erließ das LG Frankfurt keine einstweillige Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichnung “Dubai-Schokolade” für ein Produkt, das nicht in Dubai produziert wird.
Das Frankfurter Gericht sieht in der Bezeichnung Dubai eine Gattungs- und keine Herkunftsbezeichnung, daher darf die von Lidl vertriebene Schokolade weiter so bezeichnet werden, berichtet die tagesschau.
Designanmeldung für Maybach Coupé

Anmeldenummer 015087587
Quelle: EUIPO
via motor1.com, als kurze Korrektur zum verlinkten Artikel: Es handelt sich um Unionsdesignanmeldungen und nicht um Markenanmeldungen.
BPatG kein Markenschutz für “Hauptstadtgöre”
In der Beschwerdesache 29 W (pat) 33/22 gegen die Zurückweisung der Wortmarkenanmeldung ” Hauptstadtgöre ” schloss sich der 29. Senat des Bundespatentgerichts der Auffassung des DPMA an und urteilte:
Das angemeldete Zeichen Hauptstadtgöre ist wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückzuweisen
Immerhin bleibt der Markeninhaberin die Wort-/Bildmarke

Quelle: DPMA
erhalten.
Dubai-Schokolade – die Markensituation in der Schweiz
Rechtsanwalt Martin Steiger informiert – passend zum gestrigen Artikel – über die aktuelle Situation im Markenregister der Schweiz in Sachen “Dubai-Schokolade”.
Dubai Schokolade – erste Markeneintragungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA hat die ersten Marken für Dubai Schokolade eingetragen.
Es handelt sich einerseits um die Wortmarke “Rasitoglu Dubai Schokolade” (Registernummer 302024242567) mit Eintragungsdatum vom 26.11.2024, die ihre Unterscheidungskraft aus dem Wortbestandteil “Rasitoglu” zieht.
Andererseits um die Wort-/Bildmarke “PHILIPP KOCH Dubai Schokoladen Likör PISTAZIE & SCHOKOLADE“

Quelle: DPMA
Unterscheidungskraft gewinnt die Marke primär aus der grafischen Gestaltung.