Das Widerspruchsverfahren

Wie verteidige ich meine Marke?

Ist eine Markenanmeldung erfolgreich abgeschlossen, wird sie im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen. Allerdings wird vor der Eintragung nicht überprüft, ob es eine ähnliche, ältere Marke womöglich schon gibt. Deshalb besteht für Sie als Inhaber älterer Markenrechte die Möglichkeit, Widerspruch gegen Markeneintragungen zu erheben, wenn Sie befürchten, dass die Verwechslungsgefahr zu Ihrer eigenen Marke zu groß ist. Unter welchen Voraussetzungen und Umständen dies erfolgen kann, erfahren Sie im Folgenden.

Quelle: Legal-Patent.com

MontagsMarken 46. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 10.11.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 223 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014066526

Nizzaklassen: 34, 35
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

302014066527

Nizzaklassen: 34, 35

302014066543

Nizzaklassen: 07, 09, 42

302014065181

Nizzaklassem: 09, 25, 41

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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