Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
Aktenzeichen 3020150428051
Nizzaklasse 09, 14, 16, 18, 25, 35
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
Aktenzeichen 3020150428051
Nizzaklasse 09, 14, 16, 18, 25, 35
Quelle: DPMA
Auf seinem Kanzleiblog gibt Rechtsanwalt Niklas Plutte unter dem Titel “Markenrecherche – Alles Wichtige & Tipps im Überblick” einen gelungenen Überblick über das Thema und argumentiert treffend für die Notwendigkeit einer professionellen Markenrecherche.
Muss man vor Markenanmeldungen eine Markenrecherche durchführen? Reicht es, bei Google & im DPMA Register nach identischen Marken zu suchen? Was bringt eine Markenrecherche nach Eintragung der eigenen Marke? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Gemerkt, dass man eine Marke auch so anmelden sollte, wie sie benutzt wird. Schon bei der Vorstellung der neuen Marke im Juni war dieser Fehler in der Markenstrategie offensichtlich. Jetzt hat der DFB korrigiert und mit Priorität vom 23.10.2015 die folgenden Markenanmeldungen eingereicht.
Aktenzeichen 3020150572721
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44
Inhaber Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V
Aktenzeichen 3020150572748
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44
Inhaber Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V
Quelle: DPMA
Im Rahmen des vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) initiierten Konvergenzprogramms soll die Amtspraxis der europäischen Markenämter weiter angeglichen werden. Dazu werden in verschiedenen Projekten Grundsätze für eine gemeinsame Praxis entwickelt.
Eines dieser Projekte betrifft die Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern, also die Frage, wann eine Wort-/Bildmarke, deren Wortbestandteile schutzunfähig sind, aufgrund der bildlichen Ausgestaltung das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft erreicht.
Das Projekt ist von großer praktischer Relevanz, weil viele Marken als Wort-/Bildmarken angemeldet werden. Das Projekt wurde initiiert, weil die Praxis der einzelnen europäischen Markenämter und des HABM sehr unterschiedlich war.
Das DPMA, das als Mitglied der Projektarbeitsgruppe an der Erarbeitung der Grundsätze für eine gemeinsame Praxis unmittelbar mitgewirkt hat, begrüßt die Ergebnisse des Projekts ausdrücklich und richtet seine Prüfungspraxis daran aus.
Ausführliche Informationen und Beispiele sind in der pdf- Datei (1,74 MB) Gemeinsame Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern zusammengefasst.
Quelle: DPMA
Passend zur 3D Shopmarke noch das neue N
Markennummer 14666441
Nizzaklasse 03, 16, 24, 25, 28
Inhaber Beiersdorf AG
Quelle: HABM
Europäische Markenanmeldung vom 16.10.2015:
Markennummer 14687719
Typ 3-D
Nizzaklasse 35
Inhaber Beiersdorf AG
Quelle: HABM