Kein Metro-Credit für Domaingrabber

Die MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG hat vor dem WIPO Schiedsgericht die Domain metro-credit.biz eingeklagt.

Da die Domaininhaberin Wanda Henson aus den USA im Verfahren keine Stellungnahme abgab, folgte das Schiedsgericht der Argumentation der Klägerin, die auf ihre zahlreichen, auch international registrierten “METRO” Marken pochte.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG ist Teil der METRO-Gruppe und verwaltet deren Schutzrechte. In Deutschland hat die MIP z.B. die Verfahren um die Bezeichnung “Metrobus” gegen die Hamburger Hochbahn AG und den HVV geführt.

(Fall Nr.: D2005-1008)
MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG v. Wanda Henson

WIPO-Verfahren not that easy

Unterschiedliche Erfahrungen musste die Easygroup IP Licensing Limited aus London vor dem Schiedsgericht der WIPO machen.

Während man sich im Verfahren um die Domain easyhote.com gegen den Domaininhaber aus Korea durchsetzen konnte, verwehrte das Schiedsgericht die Übertragung der Domain easyhotel.ch.

(Fall Nr.: D2005-0949)
Easygroup IP Licensing Limited v. AHN

(Fall Nr.: DCH2005-0019)
EasyGroup IP Licensing Ltd v. Pascal de Vries

Markenverband begrüßt Durchsetzungsgesetz für geistiges Eigentum

Per Pressemitteilung nimmt der Markenverband Stellung zur Ankündigung des Bundesjustizministeriums, in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen.

„Die Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist überfällig. Schon jetzt dürfte die Umsetzungsfrist bis zum 29. April 2006 kaum noch einzuhalten sein. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, daß es im weiteren Gesetzgebungsprozeß nicht zu Verzögerungen kommt“, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes.

Das Umsetzungsgesetz sieht für Schutzrechtsverletzungen Erleichterungen bei der Beweisführung, der Schadensberechnung und der – im Prozeß besonders bedeutsamen – Auskunftspflichten gegenüber dem Verletzten vor. Darüber hinaus soll die Vernichtung von durch die Zollbehörden beschlagnahmter Piraterieware erleichtert werden.