…mit 16:04!
WIPO Marke (Registernummer:864541)
Europäische Gemeinschaftsmarken: 0
WIPO Marken: 16
WIPO Marke (Registernummer:832422)
Europäische Gemeinschaftsmarken: 0
WIPO Marken: 4
markenrechtliches Sammelsurium
…mit 16:04!
WIPO Marke (Registernummer:864541)
Europäische Gemeinschaftsmarken: 0
WIPO Marken: 16
WIPO Marke (Registernummer:832422)
Europäische Gemeinschaftsmarken: 0
WIPO Marken: 4
Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet den Beitritt Vietnams zum Protokoll des Madrider Markenabkommens.
Das Madrider Protokoll wird in Vietnam am 11. Juli in Kraft treten.
Inklusive Vietman sind dem Madrider Protokoll derzeit 68 Vertragspartner beigetreten.
Quelle: WIPO
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 772 vom 16.05.2006:
TRIALOG
Deutschprobe
Telefonovela
Neues aus der Anstalt
BULLGINE
BBM 2006 – Berlin / Brandenburg Meisterschaft 2006
Quelle: Titelschutzanzeiger
Sport1 berichtet über Didier Drogba den Stürmerstar der Elfenbeinküste, dessen Name in der Heimat als Marke für diverse Produkte dient.
Die ENERCON GmbH aus Aurich klagt in der Rechtssache T-71/06 beim Europäischen Gericht erster Instanz gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt.
Das Harmonisierungsamt hatte die Anmeldung der nachfolgenden dreidimensionalen Marke des Unternehmens zurückgewiesen. Beansprucht wurde der Schutz in der Nizzaklasse 07.
Anmeldenummer 2 496 743
Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer des HABM ebenfalls zurückgewiesen.
Mit der jetzt eingereichten Klage begehrt ENERCON die Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer.
ENERCON begründet die Klage wie folgt:
Verletzung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die mit der Marke beanspruchte Form der Ware außerhalb der üblichen Formenvielfalt liege. Die dreidimensionale Marke sei deswegen unterscheidungskräftig.
Verletzung von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung, weil die Beschwerdekammer die Klägerin unter Berücksichtigung der Umstände hätte auffordern müssen, weitere Verkehrsgutachten beizubringen, wenn dies dazu geführt hätte, den Nachweis nach Artikel 7 Absatz 3 zu führen.
Markenbusiness liefert den zweiten Teil der Reportage aus der Pekinger Silk Street Mall.