Interbrand Markenranking 2006

Interbrand veröffentlicht sein Markenranking der 100 wertvollsten Marken 2006.

Google, Starbucks, eBay, Motorola, Hyundai, BMW und UBS verzeichnen die grössten Markenwertsteigerungen, Gap, Ford und Kodak die höchsten Verluste.

Die zehn Top-Marken sind wiederum Coca-Cola (Rang 1), Microsoft (Rang 2), IBM (Rang 3), GE (Rang 4), Intel (Rang 5), Nokia (Rang 6), Toyota (Rang 7), Disney (Rang8), McDonald’s (Rang 9) und Mercedes (Rang 10).

Alle deutschen Marken steigerten ihren Markenwert, teilweise gar markant. Mercedes schaffte es nach 2003 wieder unter die Top Ten und bleibt weiterhin die wertvollste deutsche Marke (Rang 10 mit einer Wertsteigerung von 9 %). BMW gehört mit einer
Markenwertsteigerung von 15% zu den Top-Aufsteigern des diesjährigen Rankings (Rang 15). Volkswagen legte 7% zu und bleibt auf Rang 56, Audi mit 13% rückt auf Rang 74 vor, Porsche ist mit 4% Markenwertsteigerung auf Rang 80. Diese fünf Marken dominieren den Automobilbereich. Mit SAP (+ 11%, Rang 34), Siemens (+ 4%, Rang 44), adidas (+ 6%, Rang 71) und Nivea (+ 4%, Rang 99) sind insgesamt wiederum neun deutsche Marken vertreten und damit erneut die zweitgrösste Gruppe.

Quelle: Interbrand Pressemitteilung

NAF: Red Hat Inc. gewinnt Domain

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forums NAF hat die Red Hat, Inc. die Domains redhat.org und redhatconsulting.com erstritten.

Red Hat ist eine der bekanntesten Linux Distributionen und durch mehrere beim US Patent & Trademark Office registrierte Marken geschützt. Die Red Hat Inc. nutzt den Namen seit 1994.

Da der Domaininhaber mehrere Verkaufsversuche für die Domains unternommen hatte, ließ sich auch die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domains nachweisen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: FA0606000726010)
Red Hat, Inc. v. Dave Haecke

HABM: Entwurf von Richtlinien für Eintragungs- und Widerspruchsverfahren

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM informiert über die jüngst veröffentlichten Entwürfe von Richtlinien für das Widerspruchs- und Eintragungsverfahren.

Anmerkungen zu den Entwürfen sind dem Amt willkommen. Anmerkungen müssten bis zum 30. September 2006 eingehen. Sie sollten auf elektronischem Weg übermittelt werden.

In der Zwischenzeit werden die Prüfer den Entwurf der geänderten Fassung der Richtlinien bereits anwenden.

Quelle: HABM

O2 – ADR Beschwerde abgelehnt

Vor dem Prager Arbitration Center hat die O2 DEVELOPPEMENT aus Lille in Frankreich im Beschwerdeverfahren gegen die EURid eine Abfuhr erhalten.

Das Unternehmen bemängelte, dass das geltend gemachte Recht, eine französische Wort-/BIldmarke nicht als Grundlage für die bevorzugte Domainregistrierung akzeptiert worden sei.

EURid argumentierte, dass die französische Marke nicht zur bevorzugten Registrierung geeignet gewesen sei, da neben der gewünschten Domainnamen O2 auch der Slogan “l’oxygène de votre quotidien” im Markentext enthalten sei.

Dieser Auffassung schloss sich das Schiedsgericht an und wies die Beschwerde ab.

(Fall Nr.: 00470)
O2 DEVELOPPEMENT vs. EURid