Wer sich fragt, was das Ausrufungszeichen auf den Trikots von Borussia Dortmund bedeutet und sich für die Namensfindung bei der RAG AG interessiert, wird heute bei der Tageszeitung DIE WELT fündig.
Pro7 übernimmt FOOD-CHECK
Die ProSieben Television GmbH hat die Wortmarke FOOD-CHECK (Registernummer: 395 19 930) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 11.05.1995 Schutz in den Nizzaklassen 28 und 41.
Beansprucht werden die Waren und Dienstleistungen Spiele; Rundfunk- und Fernsehunterhaltung, Veranstaltung von Spielen und Spielshows.
Bisherige Inhaberin der Marke war die Oelkers MARKET IN GmbH aus Feldafing.
Die Übertragung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 33. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
Thema Vornamen
Auf Markenbusiness wird das Thema Vornamen beleuchtet.
Nicht nur für werdende Eltern interessant!
Schottland: Streit um Edinburgh Beer
Edinburgh Strong Ale vs. Edinburgh Pale Ale
Im Streit zweier schottischer Brauereien um die Bezeichnung Edinburgh urteilte das Gericht, dass die Marken Edinburgh Strong Ale und Edinburgh Pale Ale zwar ähnlich aber nicht verwechslungsfähig sein.
Dabei spiele es auch keine Rolle, wenn das Bier nicht in Edinburgh gebraut werde.
Quelle: Scotsman.com
Markenbusiness übernimmt Marken-Recht.de
Das Online-Magazin Markenbusiness hat die Webseite Marken-Recht.de übernommen.
Wesentlicher Bestandteil der Seite ist das Markenrecht-Forum, das ab sofort als neue Version auf einer neuen Foren-Software basiert.
Alle Beiträge der Jahre 2000 bis 2006 aus dem alten Forum stehen weiterhin als Archiv-Version zur Verfügung. Marken-recht.de soll in den nächsten Wochen einem umfassenden Relaunch unterzogen werden und damit eine Ergänzung zum Konzept von Markenbusiness darstellen.
Quelle: Markenbusiness
WIPO Verfahren um audi.ir
Nach dem Verlust der Domain porsche.ir hat der iranische Autofan Dr. Alireza Fahimipour jetzt vor dem WIPO Schiedsgericht auch die Domain audi.ir verloren.
Im Gegensatz zum letzten Verfahren blieb der Domaininhaber aus dem iranischen Isfahan diesmal eine Stellungnahme schuldig. Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization schloss sich den von Klägerseite vorgetragenen Argumenten an und ordnete die Übertragung auf den Ingolstädter Autobauer an.
(Fall Nr.: DIR2006-0003)
Audi AG v. Dr. Alireza Fahimipour