Die Post: Wieviel Unterschied macht ein Artikel?

Die Marke DIE POST (Registernummer: 30314185) bleibt im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genießt mit Priorität vom 17.03.2003 Schutz in der Nizzaklasse 39.

Das DPMA entschied jetzt über einen Löschungsantrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Gegen des Beschluss des Amtes ist jetzt die Klage beim Bundespatentgericht möglich.

Die Begründung für den nunmehr ergangenen Beschluss sollte man allerdings auch in dem Kontext betrachten, dass das Deutsche Patent- und Markenamt noch zu Beginn diesen Jahres einem Löschungsantrag für die Wortmarke POST stattgegeben hat.
Zur Begründung für den aktuellen Beschluss wurde seitens des DPMA ausgeführt:

Der Name “Die Post” sei mit dem Unternehmen Deutsche Post in der öffentlichen Wahrnehmung eng verknüpft, erläuterte eine Behörden-Sprecherin. Dies rechtfertige einen Markenschutz: “Die Marke bleibt eingetragen.”

Quelle: DIE WELT

Löschungen (35/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht.
Die Löschungen wurden in der 35. Kalenderwoche veröffentlicht.

396 13 490
YOGHURTGUMS
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

397 05 513

Nizzaklasse: 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 35 935
ROMANISCHES CAFE
Nizzaklasse: 16
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 21 572
Fränkischer Sommer
Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 15 500

Nizzaklassen: 35, 36, 38
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Update: Starbucks vs. Starbock

Am 6. November soll vor dem 5th Circuit Court of Appeals in New Orleans die Berufung im Markenstreit zwischen Starbucks und Starbock verhandelt werden.

Rex Bell, Barbesitzer aus dem texanischen Galveston, wendet sich in der Verhandlung gegen die geografisch eingeschränkte Nutzung seiner Marke.
Die Vorinstanz hatte geurteilt, dass Bell seine Marke Starbock nur in Verbindung mit dem Zusatz Beer benutzen darf. Der alleinige Gebrauch von Starbock stelle hingegen eine Verletzung von Starbucks Markenrecht dar. Weiterhin entschied das Gericht, dass Bell sein Bier zwar verkaufen darf, dass der Ausschank jedoch auf seine seine Kneipe namens Old Quarter Acoustic Café beschränkt bleiben muss.

Quelle: The Daily News

Die Hintergründe zur Geschichte des Streites finden sich bei Markenbusiness.