Markenbusiness berichtet über den Streit um die “Wunderbaum”-Marke.
Aktuelle Ausgabe Blatt für PMZ
Die aktuelle Ausgabe 10/2006 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
keine Weicheier
G.v.Gravenreuth kommentiert einen Artikel im Spiegel vom heutigen Tage mit seiner Einschätzung zur notwendigen Charaktereigenschaft von Abmahnanwälten.
Zitat:
“Weicheier”, die vor den Verletzer einknicken sind IMO in diesem Job fehl am Platz.
Quelle: Forum Marken-Recht
BPat: Geschirrspültab
In der Beschwerdesache 24 W (pat) 16/04 hatte sich der 24. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Eintragungsfähigkeit der international registrierten Bildmarke (Registernummer: 690 455) zu befassen.
Der Schutz für die Bundesrepublik Deutschland war von der zuständigen Stelle des Deutschen Patent- und Markenamtes verweigert worden.
Das DPMA hatte die Schutzverweigerung im Wesentlichen damit begründet, dass die Schutz suchende Marke sich in der Darstellung der Ware selbst erschöpfe und keine darüber hinausgehende individualisierende Eigenart enthalte.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde beim Bundespatentgericht.
Der Senat führte zu seiner Zurückweisung der Beschwerde aus:
[…] Die Schutz suchende Marke ist jedoch nach §§ 107, 113 Abs. 1, 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG i. V. m. Art. 5 Abs. 1 MMA und Art. 6quinquies B Nr. 2 PVÜ wegen fehlender Unterscheidungskraft vom Schutz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen.
[…] Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin spielt es für die Frage der Unterscheidungskraft keine Rolle, ob die Anmelderin als Erste Reinigungsmittel in der Form von Tabs auf den Markt gebracht hat und ob es sich bei den Tabs der Konkurrenz lediglich um Nachfolgeprodukte gehandelt hat. Gleiches trifft auf die von der Beschwerdeführerin mit ihrer Eingabe vom 24. März 2000 in Kopie vorgelegten Entscheidungen des LG Mannheim vom 24. Juni 1998 und des OLG Köln vom 13. Januar 1999 zu, die sich lediglich mit der wettbewerblichen Eigenart von 2-Phasen Tabs, nicht jedoch mit der im vorliegenden Verfahren zu klärenden Frage der markenrechtlichen Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG befassen.
[…] Die Beschwerdeführerin kann sich zudem nicht darauf berufen, dass die Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung vorlägen und daher für die Marke Schutz in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG zu gewähren sei.
Quelle: Bundespatentgericht
HABM: estnische Kanzleien
Rangliste der estnischen Kanzleien mit den meisten Vertretungen bei Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.
Lasvet Oü (28)
Patent Agency Käosaar & Co. (22)
Albihns Stockholm AB (9)
Patendibüroo Turvaja Oü (6)
Patent & Trade Mark Agency Koitel (4)
Quelle: HABM
Kanzleiwerbespot
Fernsehspot der Amsterdamer Kanzlei De Merkplaats.