Offizieller Partner des Nikolaus

ist ausweislich der folgenden Markenanmeldungen die Tchibo GmbH.

Markenanmeldung (Aktenzeichen 30657347.4)
Tchibo – Offizieller Partner des Nikolaus
Nizzaklassen: 14, 16, 25, 28, 30, 35
Anmeldedatum: 14.09.2006
Anmelder: Tchibo GmbH

Markenanmeldung (Aktenzeichen 30666646.4)
Offizieller Partner des Nikolaus
Nizzaklassen: 14, 16, 25, 28, 30, 35
Anmeldedatum: 31.10.2006
Anmelder: Tchibo GmbH

Quelle: DPMA

Löschungen (48/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 01 639
BOOSTER
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 22 693

Nizzaklassen: 25, 35, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 00 512
Advocare
Nizzaklasse: 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 44 472
IR-Check
Nizzaklasse: 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 72 137
METROFLOR
Nizzaklassen: 19, 27
Bestehen älterer Rechte (§ 51 MarkenG)

Quelle: DPMA

Schutzrecht für Sportveranstalter

Unter dem Titel “Neues IP-Recht für Sportveranstaltungen?” befasst sich Markenbusiness mit der Forderung der DFL nach einem eigenen Schutzrecht für Sportveranstalter.

Geht es nach dem Willen der deutschen Fußballliga DFL, sollten Sportveranstaltungen lieber gestern als heute über ein eigenes Leistungsschutzrecht abgesichert werden. Das untermauert seit wenigen Tagen ein Rechtsgutachten des Münchner Max-Planck Instituts. Darin heißt es, dass es rechtspolitisch wünschenswert wäre, die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen einer klaren rechtlichen Regelung zuzuführen.