Schutzrecht für Sportveranstalter


Unter dem Titel “Neues IP-Recht für Sportveranstaltungen?” befasst sich Markenbusiness mit der Forderung der DFL nach einem eigenen Schutzrecht für Sportveranstalter.

Geht es nach dem Willen der deutschen Fußballliga DFL, sollten Sportveranstaltungen lieber gestern als heute über ein eigenes Leistungsschutzrecht abgesichert werden. Das untermauert seit wenigen Tagen ein Rechtsgutachten des Münchner Max-Planck Instituts. Darin heißt es, dass es rechtspolitisch wünschenswert wäre, die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen einer klaren rechtlichen Regelung zuzuführen.


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