Löschungsanträge (46/2008)
17/11/2008Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 46. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
2 001 407
BUNGEE
Nizzaklasse: 25
300 16 091
RUHEPOL
Nizzaklassen: 09, 41, 42
301 13 207
omega-fit
Nizzaklassen: 05, 29, 30
302 43 141
vom Porphyr
Nizzaklasse: 33
306 07 467
vom Kalkstein
Nizzaklasse: 33
306 70 393
vom roten Sandstein
Nizzaklasse: 33
307 11 462
Heinrich Böll
Nizzaklassen: 16, 21, 32, 43
307 37 400
The Original Singers
Nizzaklassen: 09, 16, 41
307 59 437
V-Plan-A
Nizzaklasse: 36
Quelle: DPMA
EU: Kodifizierte Fassung der Markenrichtlinie
17/11/2008Die Europäische Union hat eine kodifizierte Fassung der Markenrichtlinie veröffentlicht, die die nationalen Rechtsvorschriften über Marken harmonisiert. Die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ersetzt ohne Vornahme substantieller Änderungen den Inhalt der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 in seiner im Jahre 1992 durch Beschluss des Rates geänderten Fassung.
Quelle: HABM
MontagsMarken 47. KW
17/11/2008Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag dem 19.11.2007. An diesem Tag wurden insgesamt 285 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
30775266

Nizzaklasse: 32
30775163

Nizzaklassen: 35, 36, 41, 42
30775080

Nizzaklassen: 09, 16, 18, 25, 42
30774225

Nizzaklassen: 16, 25, 34
Quelle: DPMA
Vor 100 Jahren
16/11/2008Sonntagslinks
16/11/2008Österreich: Markenschutz für Jörg Haider
14/11/2008T-Shirts, Münzen, Mützen: Der Handel mit Haider-Andenken floriert. Witwe Claudia lässt nun den Namen schützen - als Marke.
[…] Dieser Antrag hat die Nummer AM–7188/2008 und ist beim Patentamt in Wien ausgewiesen. Dort wurde am Dienstag bestätigt, dass man um baldige Erledigung bemüht sei.
Quelle: oe24.at
DPMA und USPTO vereinbaren Partnerschaft
14/11/2008Heute unterzeichneten Vertreter des deutschen und des amerikanischen Patentamts ein Abkommen über eine künftige Zusammenarbeit beider Behörden.
“Die Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Patentamt, das wie das Deutsche Patent- und Markenamt zu den fünf größten nationalen Patentämtern der Welt gehört, ist uns sehr wichtig.”, so Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts. “Gemeinsam mit den amerikanischen Kolleginnen und Kollegen treten wir für einen wirksamen Schutz geistigen Eigentums ein, fördern so Innovationen und unternehmerisches Handeln.”
Mit der gemeinsamen Erklärung nehmen das deutsche und das amerikanische Patentamt erstmals eine Zusammenarbeit auf. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeits- und Leitungsebenen beider Ämter werden regelmäßig Informationen austauschen und so genannte Best Practices diskutieren. Im Mittelpunkt der Kooperation werden ein Patentprüferaustausch sowie ein gemeinsames Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway stehen. Der Austausch und die gegenseitige Nutzung von Rechercheergebnissen sollen dazu beitragen, die Qualität der Prüfung zu verbessern und das Verfahren zu beschleunigen. Darüber hinaus sollen Fragen der Patentqualität und des Qualitätsmanagements erörtert werden.
Quelle: Pressemitteilung des DPMA
Abmahnung - Heckler & Koch vs. Thor Steinar
14/11/2008Mitte Oktober sorgte erneut das G 36 für eine Überraschung in der Firmen-Zentrale: Dieses Mal war es nicht auf Kriegs-Bildern zu sehen, sondern auf einem Pullover der Marke „Thor Steinar“, die von Nazis gerne getragen wird. Über der Silhouette des Sturmgewehrs steht: „Hausbesuche“.
Das Oberndorfer Unternehmen habe umgehend das Stuttgarter Anwaltsbüro „Lichtenstein, Körner & Partner“ beauftragt, eine Abmahnung gegen den Kleider-Hersteller zu erwirken, berichtet ein Firmen-Sprecher – gegen die MediaTex GmbH, die „Thor Steinar“ produziert.
Quelle: Neckar-Chronik
Interessant in diesem Zusammenhang sind die in der Mitte diesen Jahres von Heckler & Koch beim DPMA angemeldeten 3-D Marken:
302008044963.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28
302008044964.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28
302008044965.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28
302008044966.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28
302008044967.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28
Quelle: DPMA
Löschungen nach Widerspruch (45/2008)
14/11/2008Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
396 49 598
cellnex
Nizzaklasse: 05
304 46 882
Schokoccino
Nizzaklasse: 30
305 05 434
Campagnuette
Nizzaklasse: 30
305 66 665

Nizzaklasse: 41
305 75 898
resuma consulting
Nizzaklasse: 41
306 36 700
COOLIX
Nizzaklasse: 11
306 72 909
Pegasus Spiele
Nizzaklassen: 16, 28
306 72 910

Nizzaklassen: 16, 28
307 08 819
Fructonade
Nizzaklasse: 32
307 08 988
EK Abdichtung
Nizzaklasse: 37
307 08 989

Nizzaklasse: 37
307 23 863
DT
Nizzaklassen: 12, 37, 42
Quelle: DPMA
Socks can be sexy!
13/11/2008BGH: Pantohexal
13/11/2008Pantohexal
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 73 Abs. 1
a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Markenworts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft von Haus aus.
b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Widerspruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommen.
c) Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke “PANTO” und der jüngeren Marke “Pantohexal” bei Warenidentität.
BGH, Beschl. v. 29. Mai 2008 - I ZB 54/05 - Bundespatentgericht
Quelle: Bundesgerichtshof
Der Verkehr wird in dem ihm bekannten oder für ihn zumindest erkennbaren Unternehmenskennzeichen den Unternehmenshinweis und in dem weiteren Bestandteil den Produkthinweis sehen. Stimmt der selbständig kennzeichnende, produktbezogene Bestandteil mit der Widerspruchsmarke überein, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Verkehr diese andere Marke dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens zuordnet und meint, sie bezeichne dessen Produkte oder Dienstleistungen, oder dass der Verkehr jedenfalls davon ausgeht, die Waren oder Dienstleistungen stammten von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen.
Fazit: Anwendung der “Thomson Life (C-120/04)” Entscheidung des EuGH.
EuG: Kein Markenschutz für den Lego-Stein
13/11/2008Das Europäische Gericht erster Instanz hat dem Lego-Stein als dreidimensionale Marke den Markenschutz verweigert.

Das Europäische Gericht musste sich mit der Klage der Lego Juris A/S mit Sitz in Billund (Dänemark) gegen die Entscheidung der Großen Kammer des HABM vom 10. Juli 2006 (Sache R 856/2004‑G) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mega Brands, Inc. und der Lego Juris A/S zu befassen.
Zum Urteil des EuG.
Eine identische Auffassung hatte bereits im Jahr 2007 das Bundespatentgericht vertreten.
Papst vor der WIPO
13/11/2008Die ebm papst St. Georgen GmbH & Co KG aus St. Georgen hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain papst.com erstritten.
Da Unternehmen ist Inhaber zahlreicher Markenrechte für das Kennzeichen Papst. Die prioritätsälteste Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes stammt aus dem Jahr 1957 (Registernummer: 715130) und beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 07, 11 und 12.
(Fall Nr.: D2008-1380)
ebm papst St. Georgen GmbH & Co KG v. Admin, Domain
Loriot
12/11/2008Zum 85. Geburtstag die passenden Fundstücke aus dem Markenregister des DPMA:
Registernummer: 1131812

Rechtsstand: Gelöscht
Anmeldedatum 18.03.1987
Nizzaklasse 20, 28
Waren & Dienstleistungen: Miniatursofas für Spiel- und Dekorationszwecke
Registernummer: 30113041

Rechtsstand Eingetragen - Rechtsbeständig
Anmeldedatum 27.02.2001
Nizzaklassen: 04, 16, 25
Waren & Dienstleistungen:
04 Kerzen, Dochte;
16 Druckereierzeugnisse;
25 Bekleidungsstücke.
Quelle: DPMA













