Bayerischer Süßer Senf und Lüneburger Heidekartoffel

Was auf den ersten Blick nach einer kulinarisch weniger passenden Kombination klingt, sind die heute vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlichten Anträge auf Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung nach der VO (EWG).

Die Schutzgemeinschaft Bayerischer Süßer Senf aus Regensburg beantragt den Schutz der Bezeichnung Bayerischer Süßer Senf und der Kartoffelnetz e.V. aus Hannover begehrt die Eintragung der Bezeichnung Lüneburger Heidekartoffel(n).

Etikettierungen:

Aberglaube? – Freitag der 13. ohne Markeneintrag

Es finden sich weder nationale deutsche Marken noch Gemeinschaftsmarken oder internationale Registrierungen für die Bezeichnung.
Offenbar überwiegt auch hier der Aberglaube!

Für das Kennzeichen “Freitag” lassen sich insgesamt 60 Registereinträge ermitteln, “13” findet in insgesamt 127 Marken Verwendung.

HorstBox

Ein neues Produkt stellt die Firma D-Link vor: die HorstBox. (siehe auch Bericht bei Golem)
Horst ist zwar ein gängiger Vorname, aber in der IT auch eine übliche Bezeichnung für den “weniger verständigen User”.
Insofern assoziiert der Name schon eine gewisse Bedienerfreundlichkeit.

Die Marke HORST-BOX befindet sich als deutsche Marke (Registernummer 30563652) und Europäische Gemeinschaftsmarke (Anmeldenummer 4796918) in Anmeldung. Die Anmeldung der deutschen Marke erfolgte am 28. Oktober 2005.

Ob eine gewisse “Nähe” zur Marke FRITZ Box (Registernummer 30423109) der AVM Computersysteme Vertriebs GmbH aus Berlin beabsichtigt war, ist leider nicht bekannt.

Danke an Till für den Hinweis.

Red Bull gewinnt Schiedsverfahren

Insgesamt 54 Domains mit dem Namensbestandteil Red Bull standen in zwei verschiedenen Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO zur Entscheidung an.

Alle 41 strittigen Domains wurden im Verfahren (Nr.: D2005-0937) gelöscht.
Red Bull GmbH v. Cargocare Taiwan Ltd.

Im Verfahren (Nr.: D2005-0930) gegen die gerichtsbekannte Unasi Inc. aus Panama entschied sich Red Bull eine der insgesamt 14 Domains, nämlich redbullxfighter.com zu übernehmen, während die anderen Domains gelöscht werden.
Red Bull GmbH v. Unasi Management, Inc.

Bekannte Marken im Schiedsverfahren

Vor dem Schiedsgericht des NAF standen aktuell gleich mehrere Entscheidungen zu Internetdomains an, die sich bekannter Marken bedienen.

Louis Vuitton Malletier S.A. erwirkte auf Basis der Marke Louis Vuitton die Übertragung der Domain vuiton.com von der Salvia Corporation aus Lettland.
(Fall Nr.: FA0511000600968)
Louis Vuitton Malletier S.A. v. Salvia Corporation

Wal-Mart Stores Inc. erstritt die Domain walmartsuperstore.com.
(Fall Nr.: FA0511000600806)
Wal-Mart Stores, Inc. v. Thesourcezine and V Power

America Online Inc. sah durch die Domain aolsexshop.com seine Markenrechte verletzt. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: FA0511000601106)
America Online, Inc v. G McDonald