Die Klärung der markenrechtlichen Situation um die FIFA Marken zur WM 2006 ist bekanntermaßen beim BGH anhängig. Der Artikel auf Handelsblatt.com hat hierzu auch nichts Neues zu bieten. Interessant ist aber der Aspekt zur rechtlichen Lage des Public Viewings.
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Betrug und Markenpiraterie = Haft- und Geldstrafe
270 Betrugsfälle und über 3000 Verstösse gegen das Markenrecht wurden einem Passauer Goldschied, der über eBay gefälschten Schmuck der Marke Joop vertrieben hatte, vor dem Amtsgericht Passau zu Last gelegt, berichtet MedienDENK.
Der Betrug wurde durch den Testkauf des Markeninhabers aufgedeckt.
Das Urteil: Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zudem eine Zahlung von 10.000 Euro an gemeinnützige Vereine.
Auch mit dem Markeninhaber wird sich der Goldschmied noch einmal auseinandersetzen müssen. Hier geht es nach gerichtlicher Feststellung der Markenrechtsverletzungen noch um Schadensersatzansprüche.
Stellungnahme der GRUR zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Auf den Webseiten der Deutschen Vereinigung für den gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. GRUR findet sich eine Stellungnahme zur geplanten Einführung des Fachanwaltes für den gewerblichen Rechtsschutz.
Nike Inc. gewinnt Domain
muepe informiert über die Entscheidung des NAF Schiedsgerichtes zur Domain niketrader.com.
(Fall Nr.: FA0509000567694)
Nike, Inc. v. Lin Hai Bo
“WM 2006 – Herausforderung für Sponsoring und PR”
Per Pressemitteilung informiert die dpa-Tochter news aktuell über ihre “WM 2006 – Herausforderung für Sponsoring und PR”.
media coffee am 24. November in Köln.
Auf dem Podium am 24.11.2005 in Köln:
* Bitburger, Dietmar Henle, Leiter Presse- &
Öffentlichkeitsarbeit
* IP Deutschland, Thomas de Buhr, Verkaufsdirektor Special Ads
* Karstadt Warenhaus AG, Michael Scheibe, Unternehmenskommunikation
(angefragt)
* kress report, Torsten Zarges, Korrespondent für Köln
* Land der Ideen, Mike de Vries, Geschäftsführer
* Rechtsanwälte ArneckeSiebold, Michael Siebold, Partner
* Sport & Markt, Hartmut Zastrow, Geschäftsführer
Die Anwesenheit von RA Siebold spricht dafür, dass auch markenrechtliche Themen nicht zu kurz kommen werden.
Zur Anmeldung
Absolut Wodka vs. Tinto Absoluto
Markenbusiness berichtet über die markenrechtlichen Bedenken des schwedischen Vodka-Hersteller V&S Absolut Spirits bezüglich der Verwendung des Namens Tinto Absoluto durch einen französischen Winzer.
Im März diesen Jahres beantragte Jean-Philippe Beille beim französischen Institut für gewerbliches Eigentum (l’Institut national de la propriété) Namensschutz. Daraufhin reichte der schwedische Wodkahersteller Absolut Widerspruch ein. Er befürchtet, dass Verbraucher die Wodka- mit der Weinmarke verwechseln könnten.