Stellungnahme der GRUR zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Auf den Webseiten der Deutschen Vereinigung für den gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. GRUR findet sich eine Stellungnahme zur geplanten Einführung des Fachanwaltes für den gewerblichen Rechtsschutz.


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Tenor: Fachanwalt für “Gewerblichen Rechtschutz” geht ihnen zu weit. (Sicher ist fast immer eine noch engere Spezialisierung möglich.)

Interessant, wenn die GRUR dem Präsidenten der Rechtsanwaltsakmmer erklären möchte, wie das so ist mit den Fachanwälten:

Sinn der Fachanwaltschaften ist es, dem Anwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, zu ermöglichen, dies durch die Bezeichnung als Fachanwalt nach außen zu dokumentieren. …

aber die Stellungnahme an sich ist doch absolut korrekt und schlüssig. Patent- und Markenrecht haben praktisch nichts gemein. Patent- und Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht haben nur wenige gemeinsame Anknüpfungspunkte. Ganz anders im Strafrecht oder im Familienrecht…

[…] Link via Markenblog. Off-Topic «Vorheriger Beitrag« […]

Ich werde trotzdem einen Kurs belegen…

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