Ab 2007 verwaltet Baker & McKenzie das Markenportfolio von Unilever.
Die Kanzlei setzte sich mit ihrem Angebot gegen 19 Konkurrenten durch, meldet der Branchendienst Juve.
markenrechtliches Sammelsurium
Ab 2007 verwaltet Baker & McKenzie das Markenportfolio von Unilever.
Die Kanzlei setzte sich mit ihrem Angebot gegen 19 Konkurrenten durch, meldet der Branchendienst Juve.
Das Europäische Gericht erster Instanz hat in den verbundenen Rechtssachen T?350/04 bis T?352/04 gegen die Bitburger Brauerei Th. Simon GmbH entschieden.
Bitburger hatte auf Basis der Marken BIT und Bitte ein Bit den Gemeinschaftsmarkenanmeldungen BUD, American Bud und Anheuser Busch Bud der US-Brauerei Anheuser-Busch Inc. beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt widersprochen.
Die Widersprüche wurden vom HABM zurückgewiesen.
Hierzu führte die Widerspruchsabteilung im Wesentlichen aus, dass die visuellen, klanglichen und begrifflichen Unterschiede zwischen den in Rede stehenden Zeichen trotz der erhöhten Unterscheidungskraft der Wortmarke Nr. 396 15 324 auf dem deutschen Markt und der vorliegenden Warenidentität (für die Klasse 32) ausreichten, um eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 auszuschließen. Die Widerspruchsabteilung erkannte somit auf das Fehlen einer Verwechslungsgefahr in Deutschland zwischen der deutschen Wortmarke Nr. 396 15 324 (BIT) und den zur Eintragung angemeldeten Marken. Dieselbe Schlussfolgerung sei zu ziehen, wenn man eine in Deutschland „notorisch bekannte“ Marke BIT zu berücksichtigen hätte, auf die sich Bitburger Brauerei im Rahmen ihrer Widersprüche gegen die beiden angemeldeten Bildmarken berufen hat.
Bei einer Pharmazeutikmesse im Großraum Paris haben die französischen Behörden vor kurzem sechs Personen chinesischer Staatsangehörigkeit wegen Medikamentenfälschung vorläufig festgenommen.
Quelle: Markenbusiness
VAMP ist ein Projekt des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz der Universität Düsseldorf.
Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über den “Lizenzstreit um die drei ???“.
Die Hörspielreihe des Hamburger Hörspiele-Label Europa wird umbenannt.
Heute veröffentlicht der Widerpart im Lizenzstreit, der Franckh-Kosmos Verlag, per Pressemitteilung seine Stellungnahme zum dpa-Bericht.
Entgegen der Meldung ist nicht entschieden, dass die beliebten “Die drei ???” auf ihre Visitenkarte mit den ??? verzichten müssen, denn KOSMOS hat durchaus das Recht, die Serie auch in Zukunft im Original fortzusetzen. Schließlich können das jahrzehntelange
Engagement eines mittelständischen Verlagshauses und die Erfolge dieser beliebten Buchreihe nicht handstreichartig von einem multinationalen Konzern für seine Zwecke vereinnahmt werden. Das wird auf dem Rechtsweg geklärt werden.
Einen schmackhaften Markenfall aus den USA schildert das German American Law Journal.
Wer als Markeninhaber Waren des Markendiebs im eigenen Laden und Katalog verkauft und 25 Jahre lang nicht gegen die abgekupferte Marke vorgeht, darf sich nicht beklagen, wenn das Billigkeitsrecht, Equity, die Verfolgung der eigenen Rechte gegen den Markendieb unbillig nennt, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 11. Oktober 2006 in Sachen Tillamook Country Smoker, Inc. v. Tillamook County Creamery Association, Az. 04-35843.