BPatG: Farbmarke Rot

29 W (pat) 57/07

Leitsatz:

Farbmarke Rot

Wird eine abstrakte Farbe in Verbindung mit den beanspruchten Waren über einen längeren Zeitraum in der Weise verwendet, dass zwischen Farbe und Ware einerseits und Farbe und Hersteller andererseits ein wechselseitiger Bezug hergestellt wird, ist davon auszugehen, dass der angesprochene Verkehr sich daran gewöhnt hat, die Farbe nicht als reine Warenfarbe, sondern als betrieblichen Herkunftshinweis wahrzunehmen.

Quelle: Bundespatentgericht

HABM: Rekordjahr für Gemeinschaftsmarken

Das HABM verzeichnete erneut ein Rekordjahr für Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Das Jahr 2007 war aber auch Gegenstand von wichtigen Verbesserungen hinsichtlich der Produktivität und der Dauer für Eintragungen.

[…] Der am 6. März 2008 veröffentlichte Jahresbericht des HABM zeigt, dass in 2007 die Nachfrage für Gemeinschaftsmarken 13% höher war als im vorherigen Jahr und dass die Anmeldungen für Geschmacksmuster um 10% zunahmen. Die Produktivität lag in Bezug auf die Eintragungen pro Mitarbeiter ebenfalls um 10% höher. Das Amt bearbeitete im Laufe des Jahres rund 90 000 GM-Anmeldungen und fast 80 000 Anmeldungen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM).

[…] Von den 90 000 GM-Anmeldungen und den fast 80 000 Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen in 2007 stammen rund zwei Drittel aus der EU.

Quelle: Pressemitteilung des HABM

Streit um Flocke: Stadt Nürnberg gewinnt

Im Rechtsstreit um die Rechte an der Marke „Eisbär Flocke“ hat die Stadt Nürnberg am heutigen Freitag, 7. März 2008, einen klaren Erfolg verbuchen können. In einem Urteil hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Position der Stadt voll bestätigt. Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die im Verfahren über den Widerspruch der Firma Fair Field GmbH gegen die von der Stadt Nürnberg erwirkte Einstweilige Verfügung. Wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte habe die Firma durch ihre Markenanmeldung die Stadt bei der Vermarktung von Flocke „gezielt“ behindern und „absahnen“ wollen. Aus Sicht der Stadt haben nach diesem Urteil etwaige andere Trittbrettfahrer überhaupt keine Grundlage mehr. Wer nicht freiwillig mögliche Absichten begrabe, werde nur noch Kosten haben.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Nürnberg

Via: Class 46