BGH: Milchschnitte

I ZB 22/04

betreffend die Marke Nr. 397 23 188

Milchschnitte
MarkenG § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3

a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die Grundform der Warengattung ausmachen.

b) Das Eintragungshindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht auf technische Geräte beschränkt, sondern kann auch eingreifen, wenn die Warenform technisch bedingt ist.

c) Ist die Verkehrsdurchsetzung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nachgewiesen (hier: Milchcreme-Schnitten), kann sich daraus eine Verkehrsdurchsetzung für einen diese speziellen Waren oder Dienstleistungen umfassenden, im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingetragenen Begriff (hier: Fertigkuchen) ergeben.
BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2007 – I ZB 22/04 – Bundespatentgericht

Quelle: Bundesgerichtshof

Der Entscheidung liegt die nachfolgende dreidimensionale Marke zugrunde:

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Microsoft fordert Tilgung eines Verbs aus Wörterbuch

Müllermilch modifiziert sein Logo

Can-Can Kicks

France : freedom of speech finaly prevails over trade mark rights in parody case

Der weise Vizepräsident und das Markenrecht

Apple legt iPhone-Wert auf 13.000 Euro fest

Slovenia: annual report for 2007

News: Redbull bekommt die Domain redbullsucks.com zugesprochen

HARIBO macht Werbung auf menschlicher Haut – Weitere Werbeträger dringend gesucht

PM – Keine Löschung der Marke “Treser”

Tag des geistigen Eigentums: Microsoft und PUMA zeigen Schäden durch Produktpiraterie auf

Zum Tag des geistigen Eigentums am 26. April machen Microsoft und das Sportlifestyle-Unternehmen PUMA auf die Notwendigkeit des Urheberschutzes aufmerksam. Im Hinblick auf das Thema Software- und Markenpiraterie machen die beiden Unternehmen auf die finanziellen Verluste durch Produktfälschungen und das dadurch fehlende Potenzial für die Entwicklung neuer Ideen aufmerksam. Andererseits beleuchten Microsoft und PUMA die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch gefälschte Produkte.

[…] “Viele Menschen unterschätzen die Schäden durch gefälschte Software. Doch in Deutschland existieren Millionen von Raubkopien. Beim Hochrechnen der dadurch resultierenden Verluste für die Softwarehersteller kommt eine ordentliche Summe zusammen”, so Robert Helgerth, Direktor Mittelstand & Partner sowie Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland.

[…] Gefälschte Produkte bergen für ihre Nutzer oft auch ein gewisses Risiko. So erklärt Thomas Ehmer, Leiter Abteilung Gewerbliche Schutzrechte bei PUMA: “Gefälschte Produkte sind in der Regel von äußerst schlechter Qualität. Ein Beispiel: Kopierte Laufschuhe sehen vielleicht ihrem Vorbild ähnlich, aber es fehlt neben dem hochwertigen Material das ausgeklügelte Dämpfungssystem des Originals. Folglich besteht beim Laufen eine erhöhte Verletzungsgefahr. Zum Schutz unserer Kunden vor solchen Imitaten arbeiten wir mit Ermittlungsbehörden weltweit zusammen und verfügen über ein Netzwerk von internationalen Kanzleien und Detekteien.”

Quelle: na presseportal