DPMAdirekt 1.o

DPMAdirekt 1.0 mit neuer Benutzeroberfläche ab sofort verfügbar
15.05.2008

Die Software DPMAdirekt wurde komplett überarbeitet und bietet jetzt eine Vielzahl von Neuerungen. Im Vordergrund stand eine neu gestaltete Oberfläche, von der alle Funktionen wie das Erstellen, Editieren, Signieren und Versenden der Vorgänge sowie das Empfangen der Anmeldebenachrichtigung direkt aufrufbar sind.

Mit dem Adressbuch lassen sich häufig benötigte Adressen im System lokal speichern und bequem in neue Formulare einfügen. Ferner können benutzerspezifische Vorlagen zu allen Vorgängen definiert werden.

Informationen zur neuen DPMAdirekt 1.0 Version und eine Kurzbedienungsanleitung finden Sie im aktuellen Newsletter 18.

Quelle: DPMA

OpSec Security erwirbt P4M GmbH

OpSec Security, Inc. (,,OpSec”), ein Geschäftsbereich der OpSec Security Group plc (London AIM: OSG), meldete heute die Übernahme der P4M GmbH, eines Münchner Anbieters von Dienstleistungen zum Schutz und Management von Produkten, Marken und Vertriebskanälen im Internet.

OpSec ist der führende Anbieter von Plagiatschutztechnologien, Software und Dienstleistungen für mehr als 150 Großunternehmen und 40 Regierungen weltweit. Dank der Produkte und Dienstleistungen von OpSec sind seine Unternehmenskunden in der Lage, Produkte zu authentifizieren und zu verfolgen und auf diese Weise Plagiate und Graumarkthandel in der realen ebenso wie in der digitalen Welt zu bekämpfen. Regierungen setzen die OpSec-Technologien ein, um die Fälschung von Banknoten, Steuermarken, Reisepässen, Führerscheinen, Lizenzen und anderen offiziellen Dokumenten zu verhindern.

P4M ist ein führender europäischer Anbieter von Markenschutz- und Monitoring-Dienstleistungen im Internet. Das Unternehmen ist Markeninhabern behilflich, illegalen Vertrieb digitaler Medien zu ermitteln, Fälschungen und Graumarktwaren im E-Kommerz zu identifizieren und das Markenimage im Internet sowie die Kundenzufriedenheit zu messen. P4M betreut derzeit 65 renommierte Marken, beispielsweise Bayer HealthCare, Fujifilm, Hewlett Packard, Lacoste, Samsung und Warner Bros.

Quelle: BusinessWire

Sonntagslinks

LG München I, Urteil vom 01.04.2008, Az. 33 O 15411/07 – schloss-eggersberg.de

Thomson Reuters punktet im neuen CD

WIPO nominates candidate for new Director General

VeriSign: Patent für falsch eingegebene Webadressen

Portugal: 30% increase of trade mark applications

“weitgehend passende Keywords” – Die Schaltung einer AdWords-Anzeige mit einem, zu einem geschützten Zeichen “weitgehend passenden Keyword” kann eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens darstellen.