Claims, die die Welt nicht versteht

Englisch ist cool, das finden auch Marketer. Nur ihre Kunden sehen es manchmal ganz anders. Wenn englischsprachige Werbung auf deutsche Verbraucher trifft, dann prallen zwei Welten aufeinander.
[…] den Hausfrauentest gemacht: Was versteht die Zielgruppe wirklich unter Claims wie “Because change happenz”? Elf denkwürdige Tondokumente zum Reinhören.

Quelle: W&V

Screenshot: DGB vs. Blogger

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bedroht den Blogger Marco Kanne mit “strafrechtlichen wie zivilrechtlichen” Konsequenzen weil dieser in seinem Blog einen Screenshot einer DGB-Website veröffentlichte, die ein Bild von Adolf Hitler zusammen mit der Forderung nach einem Mindestlohn zeigt.

[…] Immaterialgüterrechte wie das vom DGB für sein Logo geltend gemachte Markenrecht, sind eine Sollbruchstelle libertärer Ideologie. Sieht man sie als “Geistige Eigentumsrechte” und setzt sie (wie es die Theoriemodelle vorsehen) dem entsprechend absolut, dann ergeben sich zahlreiche Widersprüche beziehungsweise unerwünschte Konsequenzen wie sie Kanne gerade erlebt.

Quelle: Telepolis

StudiVZ vs. BörseVZ: Widerspruch gegen EV

Gegen die einstweilige Verfügung legten die Rechtsvertreter von BörseVz mit Schreiben vom 20.8.2008 Widerspruch ein. In ihrem Widerspruch führen die Rechtsanwälte an, dass der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung unbegründet sei, da ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben sei. Ferner rügten die Rechtsvertreter die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg, da das durch das Erheben der negativen Feststellungsklage eingeleitete Hauptverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig sei, was eine Zuständigkeit des Landgericht Hamburg verwirkt.

Quelle: eRecht24

StudiVZ vs. BörseVZ – LG Hamburg erlässt EV

In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, bestätigte dessen Betreiber Ralf Müller gegenüber heise online. Damit ist dem Anlegerportal zunächst untersagt, die Marke “BörseVZ” im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Das Angebot ist kurzfristig unter dem Namen B-VZ auf eine neue Domain umgezogen.

Quelle: heise.de

via Handakte