Erstattung von Patentanwaltskosten im markenrechtlichen Abmahnverfahren

Mit dem Thema der Erstattung zusätzlicher Patentanwaltskosten bei einer Abmahnung beschäftigt sich der Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke auf e-recht24.de.

Auch wenn die notwendige Beteiligung eines Patentanwaltes nicht in jedem Falle einsehbar sein mag, so entspricht die Kostenerstattung für den Patentanwalt der geltenden Gesetzeslage des § 140 Abs. 3 MarkG. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass ein Patentanwalt tatsächlich beteiligt war. Zur Verteidigung gegen geforderte Abmahnkosten besser geeignet ist, die Höhe des behaupteten Streitwertes zu prüfen sowie die Frage, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt oder die beanspruchte Marke möglicherweise verfallen ist.

WIPO: Deutsche Marken vor dem Schiedsgericht

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO konnten sich die Inhaber bekannter Marken im Streit um unrechtmäßig registrierte Domainnamen durchsetzten.

Porsche konnte die Domain porsche.me (TLD von Montenegro) einklagen.
(Fall Nr.: DME2008-0002)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche v. Georg Kohler

BASF war erfolgreich im Verfahren um die Domain basf.ws (TLD von Samoa).
(Fall Nr.: DWS2008-0006)
BASF SE v. Gomes Paulo

Und die Villeroy & Boch AG setzte sich mit ihren Ansprüchen auf die Domain villeroyandboch.com durch.
(Fall Nr.: D2008-1300)
Villeroy & Boch AG v. Whois Data Shield/Hong Kong Names LLC.

studiVZ vs. BoerseVz – der aktuelle Stand

So hat das Hamburger Landgericht mit Urteil vom 30.09.2008 (Az. 312 O 464/08) entschieden, dass die einstweilige Verfügung, die die Verwendung von „BoerseVz“ im geschäftlichen Verkehr vorläufig untersagt, bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten wird. Das Anlegerportal ist mittlerweile übrigens unter boerseZV.de erreichbar.

Quelle: e-recht24.de