
Der aktuelle Newsletter März 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (20 Seiten im PDF-Format)
markenrechtliches Sammelsurium

Der aktuelle Newsletter März 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
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Heute schreiben wir euch mal in eigener Sache – denn Amazee braucht eure Hilfe! Seit ein paar Monaten finden wir uns in die Ecke gedrängt, und das von niemand geringerem als dem grossen, allgegenwärtigen Online-Kaufhaus Amazon. Sie mögen unseren Namen nicht und gehen nun in der Schweiz und den USA gegen unsere Marke vor.
Quelle: amazee.com
Wir sehen absolut keine Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Unser Name bezieht sich auf das englische Wort “amazing” (erstaunlich), sie entleihen sich ihren dem grossen Amazonas. Wir haben nicht vor, euch irgendwann Bücher oder CDs zu verkaufen.
Darüber hinaus ist natürlich augenfällig, dass die Firmenlogos deutlich unterschiedlich sind. Und, last not least: Wir sind bei weitem nicht so bekannt wie Amazon. Aber wir wollen eure Meinung hören:
Quelle: amazee.com
So dann will ich mal meinen Senf dazugeben. Dazu erstmal ein Blick ins Markenregister. Continue reading “Amazon vs. Amazee – das sieht nicht gut aus!”
Chinesen klauen im Westen Markenrechte und Patente: Das ist das gängige Vorurteil. Doch auch Chinesen werden im Westen beklaut. Die wehren sich jetzt, etwa bei einem Prozess, der in München startet.
Quelle: FTD.de
Leitsatz:
Trüffelpralinen (Mehrfachslogan)
1. Die Erste Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 (Markenrichtlinie) und das zur Umsetzung der Richtlinie erlassene Markengesetz enthalten – anders als das Patentgesetz mit § 34 Abs. 5 – keine Vorschrift, welche die fehlende Einheitlichkeit als Eintragungshindernis normiert. Daher stellt die Einheitlichkeit eines Zeichens kein zulässiges Kriterium bei der Prüfung der Schutzfähigkeit dar.
2. Einer komplexen Gesamtwortfolge, die aus mehreren Slogans ohne ersichtlichen Zusammenhang besteht, fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft, weil der Verkehr an entsprechende Mehrfachslogans als Kennzeichnung nicht gewöhnt ist.
3. Der Wortfolge
Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
fehlt die Unterscheidungskraft in Bezug auf verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 42, auch wenn sich ein waren- und dienstleistungsbeschreibender Zusammenhang nicht oder nicht in Bezug auf alle drei in der angemeldeten Marke enthaltenden Slogans herstellen lässt.
Quelle: Bundespatentgericht
Das Design Tagebuch berichtet über Namens- und Logoänderung bei Sony Music.
Aus Sony BMG Music Entertainment wurde Sony Music. Mit der Namesänderung erhielt das Unternehmen auch ein neues Design und ein völlig neues Logo, das zwar wahrlich keinen evolutionären Schritt darstellt, dafür aber ein echter Hingucker ist.
Name und Logo sind in Form einer Wort-/Bildmarke unter der Nummer 7503972 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.

Nizzaklasse: 09, 16, 35, 41
Anmeldedatum: 06.01.2009
Inhaber: Sony Corporation
Quelle: HABM

Community trade mark applications received
7 709
Community trade mark applications published
4 315
Community trade marks registered (certificates issued)
2 586
Quelle: Alicante News