Amazon vs. Amazee – das sieht nicht gut aus!


Heute schreiben wir euch mal in eigener Sache – denn Amazee braucht eure Hilfe! Seit ein paar Monaten finden wir uns in die Ecke gedrängt, und das von niemand geringerem als dem grossen, allgegenwärtigen Online-Kaufhaus Amazon. Sie mögen unseren Namen nicht und gehen nun in der Schweiz und den USA gegen unsere Marke vor.

Quelle: amazee.com

Wir sehen absolut keine Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Unser Name bezieht sich auf das englische Wort “amazing” (erstaunlich), sie entleihen sich ihren dem grossen Amazonas. Wir haben nicht vor, euch irgendwann Bücher oder CDs zu verkaufen.

Darüber hinaus ist natürlich augenfällig, dass die Firmenlogos deutlich unterschiedlich sind. Und, last not least: Wir sind bei weitem nicht so bekannt wie Amazon. Aber wir wollen eure Meinung hören:

Quelle: amazee.com

So dann will ich mal meinen Senf dazugeben. Dazu erstmal ein Blick ins Markenregister.

Die Wortmarke “amazee” ist in der Schweiz (Registernummer: 561346) für die Klassen 35, 38, 41 eingetragen.
Auf Basis dieser Marke wurde eine Internationale Registrierung bei der WIPO (Nummer: 945207) vorgenommen. Beansprucht wird der Schutz in folgenden Staaten: Algerien, Ägypten, Australien, Bosnien, Weißrussland, China, Europäische Union (27 Mitgliedsstaaten), Kroatien, Iran, Japan, Kenia, Nordkorea, Südkorea, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, Russland, Singapur, Türkei, Ukraine, USA, Vietnam.
Für einige der Staaten werden allerdings bereits Schutzverweigerungen im Register geführt.

Das Verzeichnis der Dienstleistungen sieht folgendermassen aus:

35 Bereitstellung von Werbeflächen, insbesondere im Internet; Zusammenstellen von Daten in elektronischen Datenbanken; Wartung von Datenbanken, nämlich Aktualisieren des Inhalts; Marketing; Werbung, einschliesslich Vermitteln von Inseraten und online Werbung; Erteilen von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten, insbesondere Betrieb einer Plattform im Internet für das Zurverfügungstellen von Informationen aus verschiedensten Bereichen; Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung und Veräusserung von Waren; via Computernetzwerke verbreitete Angebote in Form von Daten, Text, Bild, Ton oder sämtlichen Kombinationen derselben aus verschiedensten Bereichen; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen, auch via Intemet

38 Bereitstellung von Zugriff auf Computerplattformen; Telekommunikation, einschliesslich Übertragung von Inseraten in jeder Form; Sammeln, Liefern und Übermitteln von Informationen in Form von Daten, Bildern, Grafiken, Ton und/oder audiovisuellem Material mittels Computer- und/oder Kommunikationsnetzwerken (im Sinne einer Presseagentur); Telekommunikationsdienstleistungen, nämlich Verbreitung und Ausstrahlung von online Radio- und online Fernsehprogrammen; Vermieten und kostenloses Vermitteln von Zugriffszeit auf Datenbanken, insbesondere zum Herunterladen audiovisuellen Materials; Zurverfügungstellen von Plauderräumen (chat-rooms) zur Übermittlung von Nachrichten unter Computerbenutzern; Verschaffen des Zugriffs auf Suchmaschinen und Hyperverbindungen zum Erreichen von Daten und Informationen über globale Netzwerke

41 Bereitstellung von interaktiven Informationen, online aus Computerdatenbanken oder im Internet bereitgestellt, über Unterhaltungs- und Bildungsveranstaltungen; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und andern Informationsträgern, auch via Telekommunikationsnetzwerke; Herausgabe von Inseraten (nicht zu Werbezwecken) in Druckmedien, Computernetzwerken, online Radio und online Feernsehen; Unterhaltung, einschliesslich Unterhaltung mittels elektronischer Plattformen; Veranstaltung und Durchführung (auch online) von sportlichen und kulturellen Anlässen sowie von Wettbewerben (einschliesslich Verleihung von Preisen); Durchführung von Seminaren und Workshops; Organisation und Durchführung von Galaveranstaltungen und andern gesellschaftlichen Events; Redaktion von gedruckten und elektronischen Medienerzeugnissen

Fazit: Erhebliche Verwechslungsgefahr der Zeichen Amazon und amazee unter Berücksichtigung der beanspruchten Dienstleistungen und der erhöhten Kennzeichnungskraft und Bekanntheit der Marke Amazon.
Die unterschiedlichen Logos machen bei Wortmarken nicht wirklich einen Unterschied.
Das Argument bei weitem nicht so bekannt zu sein wie Amazon ist für die Entkräftung von Verwechslungsgefahr absolut kontraproduktiv.
Auch die David gegen Goliath Konstellation geht angesichts der internationalen Ausrichtung durch die IR-Marke nicht so glatt ins Ohr.
Vorschlag: Jetzt den Konflikt PR-mäßig ausschlachten und dann den neuen Namen “amazee-ng” verkünden!

Mal gucken, ob ich jetzt den dicken Amazon Gutschein gewinne ;-)

Danke an Till für den Tipp!

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