Daimler verliert Streit um Patent mit Audi
The 5 Worst (and Best) Ad Songs of All Time Danke an Ralf für den Tipp!
Alle wollen in die Gelben Seiten
Ozzy Osbourne Files Lawsuit Against Anthony Iommi Over BLACK SABBATH Trademark
markenrechtliches Sammelsurium
Große Liebe Auto: Audi auf dem Vormarsch
Über welche Automarken man(n) am meisten spricht
Neues Verfahren: RUB-Psychologen kippen sämtliche RankingsImage ist alles: Beim Autokauf entscheidet mehr der Bauch als der Verstand. Das Image als wichtigstes Pfund der Automarken haben Psychologen vom Projektteam Testentwicklung der Ruhr-Universität Bochum um Rüdiger Hossiep jetzt mit einer neuen Methode untersucht.
Quelle: Ruhr Universität Bochum
Der Streit wegen des Markennames “Netbook” ist beigelegt. Das Unternehmen Psion, dem die Namensrechte an dem Begriff gehören, verzichtet von nun an auf diese Rechte und gibt den Namen frei.
Quelle: Macwelt
Die Ankündigung von Google Wave als zentrale Kommunikationsplattform hat bereits eine große Welle gemacht. Wave soll mehreren Nutzern gleichzeitig die Möglichkeit bieten, sich in Echtzeit zu unterhalten und Informationen wie Fotos, Videos, Karten, Dokumente oder in sonstiger Form auszutauschen.
Aber wie sieht es mit Wave als Marke aus?
Quelle: Markenserviceblog
Der Bundesgerichtshof hat eine Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2009 veröffentlicht.
Aus markenrechtlicher Sicht ist folgendes Verfahren interessant:
Verhandlungstermin: 10. Juni 2009
LG Köln – 31 O 8/05 – Entscheidung vom 6. Oktober 2005
OLG Köln – 6 U 200/05 – Entscheidung vom 24. Mai 2006
Die Klägerin, die einen Spezialversand für Radsportartikel unterhält, ist Inhaberin der Wortmarke “ROSE”, eingetragen u. a. für Fahrräder. Die Beklagte betreibt im Internet unter www.rad-discount.de einen Versandhandel mit Fahrrädern. Dabei beteiligt sie sich an einem Affiliate-Programm, das von der Firma affilinet GmbH betrieben wird. Bei diesem Programm schließen die Beklagte und andere Unternehmen Verträge mit der affilinet GmbH, auf deren Grundlage die Drittunternehmen auf eigenen Websites Werbebanner schalten, die zur Website der Beklagten führen. Im Streitfall hat ein als Werbeträger für die Beklagte angemeldetes Unternehmen den Metatag “rose” verwendet. Hierin sieht die Klägerin eine Verletzung ihrer Markenrechte und begehrt Unterlassung.
Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Eine Verletzung der Marke der Klägerin sei in der Verwendung des Wortes “rose” als Metatag zu sehen. Für den Unterlassungsanspruch sei die Beklagte nach § 14 Abs. 7 MarkenG verantwortlich.

Der aktuelle Newsletter Mai 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (20 Seiten im PDF-Format)