Der Streit wegen des Markennames “Netbook” ist beigelegt. Das Unternehmen Psion, dem die Namensrechte an dem Begriff gehören, verzichtet von nun an auf diese Rechte und gibt den Namen frei.
Quelle: Macwelt
markenrechtliches Sammelsurium
Der Streit wegen des Markennames “Netbook” ist beigelegt. Das Unternehmen Psion, dem die Namensrechte an dem Begriff gehören, verzichtet von nun an auf diese Rechte und gibt den Namen frei.
Quelle: Macwelt
Die Ankündigung von Google Wave als zentrale Kommunikationsplattform hat bereits eine große Welle gemacht. Wave soll mehreren Nutzern gleichzeitig die Möglichkeit bieten, sich in Echtzeit zu unterhalten und Informationen wie Fotos, Videos, Karten, Dokumente oder in sonstiger Form auszutauschen.
Aber wie sieht es mit Wave als Marke aus?
Quelle: Markenserviceblog
Der Bundesgerichtshof hat eine Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2009 veröffentlicht.
Aus markenrechtlicher Sicht ist folgendes Verfahren interessant:
Verhandlungstermin: 10. Juni 2009
LG Köln – 31 O 8/05 – Entscheidung vom 6. Oktober 2005
OLG Köln – 6 U 200/05 – Entscheidung vom 24. Mai 2006
Die Klägerin, die einen Spezialversand für Radsportartikel unterhält, ist Inhaberin der Wortmarke “ROSE”, eingetragen u. a. für Fahrräder. Die Beklagte betreibt im Internet unter www.rad-discount.de einen Versandhandel mit Fahrrädern. Dabei beteiligt sie sich an einem Affiliate-Programm, das von der Firma affilinet GmbH betrieben wird. Bei diesem Programm schließen die Beklagte und andere Unternehmen Verträge mit der affilinet GmbH, auf deren Grundlage die Drittunternehmen auf eigenen Websites Werbebanner schalten, die zur Website der Beklagten führen. Im Streitfall hat ein als Werbeträger für die Beklagte angemeldetes Unternehmen den Metatag “rose” verwendet. Hierin sieht die Klägerin eine Verletzung ihrer Markenrechte und begehrt Unterlassung.
Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Eine Verletzung der Marke der Klägerin sei in der Verwendung des Wortes “rose” als Metatag zu sehen. Für den Unterlassungsanspruch sei die Beklagte nach § 14 Abs. 7 MarkenG verantwortlich.

Der aktuelle Newsletter Mai 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (20 Seiten im PDF-Format)
Für seine Geländewagenmarke Hummer hat General Motors einem Zeitungsbericht zufolge einen Käufer gefunden. GM werde den vorläufigen Abschluss am Dienstag bekanntgeben, berichtete das “Wall Street Journal” im Internet unter Berufung auf informierte Personen. Den Namen des Käufers und den Preis wolle GM aber vorerst nicht nennen.
Ohne eine gesicherte Übernahme stünde die Marke Hummer im laufenden Insolvenzverfahren wohl bald vor ihrem Aus, so die Zeitung weiter.
Quelle: FTD
Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten vom Deutschen Patent- und Markenamt.