BPatG: Auch die Großmutter kann Marke nicht retten
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 304 44 026.4 S 81/07 Lö
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. März 2009 beschlossen:
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
[...] Die Zeichenwahl „Hamidiye“ gehe überdies auf den Vornamen der Großmutter des Geschäftsführers der Antragsgegnerin „Hamide“ zurück und sei nur zufällig mit der von der Antragstellerin für ihre Produkte gewählten Bezeichnung identisch.
Quelle: Bundespatentgericht
Please wait
Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.
Comments
No comments yet.
Leave a comment