
Der aktuelle Newsletter Juli 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (22 Seiten im PDF-Format)
markenrechtliches Sammelsurium

Der aktuelle Newsletter Juli 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
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Community trade mark applications received
7 251
Community trade mark applications published
6 543
Community trade marks registered (certificates issued)
11 681
Quelle: Alicante News
Golden glitzernd flankieren die beiden Oscars den roten Teppich vor dem Kino Rio. Seit sechs Jahren lässt ihr Anblick die Herzen der Oberländer Filmfans höher schlagen. Auch jenes von Kinobesitzer Pascal Nussbaum. «Die beiden Statuen verleihen dem Eingangsbereich einen Hauch Glamour, der an das goldene Zeitalter von Hollywood erinnert.»
[…] Laut einer Sendung von «Schweiz aktuell» hat es sich an der Alten Notariatsstrasse bald endgültig ausgeglitzert: Daniel Marugg, Rechtsanwalt und Partner der Zürcher Kanzlei Gloor und Sieger, hat Nussbaum im Februar einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen. Nussbaum wird darin aufgefordert, die Statuen zur Vernichtung herauszugeben – er verletze mit seiner Dekoration das Urheber- und Markenrecht der Film Academy.
Quelle: Tagesanzeiger.ch
Eine neue Gebührenstruktur für die Beanspruchung der EU im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung tritt am 12. August in Kraft.
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat folgende Gebühren veröffentlicht:
In CHF (Schweizer Franken):
Anmeldung
Für bis zu drei Nizzaklassen: 1311.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 226.- CHF
Bei Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 2441.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 452.- CHF
Verlängerung
Für bis zu drei Nizzaklassen: 1808.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 603.- CHF
Bei Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 4068.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 1205.- CHF
Quelle: WIPO
Eine kleine markenrechtliche “Flaggenkunde” liefert das Markenserviceblog anläßlich der BPatG Entscheidung 27 W (pat) 115/09.
In der Entscheidung 27 W (pat) 115/09 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anmeldung 30 2008 041 941
als Marke eintragungsfähig ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung zuvor nach § 37 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 4 Satz 1 MarkenG zurückgewiesen, weil die Marke entgegen diesen Vorschriften eine als solche erkennbare Nachahmung der Bundesflagge enthalte, von der sie sich nur durch die Hinzufügung der Europaflagge unterscheide.
Das BPatG schloss sich der Entscheidung des DPMA an.
Lesenswerter Artikel in der New York Times
Danke an Ralf für den Tipp!