Markenverband setzt WegMARKEN

WegMARKEN setzen
Orientierungen der markenwirtschaft für eine wachstumsfördernde Wirtschaftspolitik

Orientierung bieten – Vertrauen stärken

Seit über 100 Jahren steht der Markenverband für klare Botschaften: Für den Schutz geistigen Eigentums, für transparenten Leistungswettbewerb, für mündige Verbraucher, für ein positives Konsumklima, für nachhaltiges Wirtschaften.

Quelle: Markenverband

Zum Positionspapier des Markenverbandes im PDF-Format.

DPMA: Geänderte Prüfungspraxis zu Markenanmeldungen

Hinweis auf die geänderte Prüfungspraxis zu Markenanmeldungen, sofern das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis Dienstleistungen der “Herstellung von Waren für Dritte” zum Gegenstand haben soll.

In der Klasse 40 (Materialbearbeitung) werden nunmehr folgende Dienstleistungen zugelassen:

* “Auftragsfertigung von … für Dritte”
* “Lohnfertigung von … für Dritte”

Erforderlich ist dabei (wie bei den “Einzelhandelsdienstleistungen”) eine ungefähre Angabe des Warenbereichs, in dem die Fertigung für Dritte erbracht wird (z.B. “Auftragsfertigung von Bekleidungsartikeln, Schuhen und Textilwaren für Dritte”; “Lohnfertigung von Elektrowaren und Elektronikwaren für Dritte”).

Diese Neuerung soll es Zuliefererunternehmen, die für Dritte (als selbständige Dienstleistung) Waren herstellen, ermöglichen, eine eigene Dienstleistungsmarke zu erhalten (vgl. BPatGE 27 W (pat) 67/08, Bl. f. PMZ 2009, 79).

Nicht zulässig ist nach wie vor:

* “Herstellung von … für Dritte”

Grund: Wer Waren herstellt, will im Regelfall eine Marke für die konkret hergestellten Waren; auch international ist diese Formulierung nicht anerkannt.

Zulässig ist auch:

* “Montage von … für Dritte” unter Angabe konkreter Waren als Dienstleistung in Klasse 37 (Installation)

Quelle: DPMA

Ausstellung zur Marken- und Produktpiraterie

Hamburger Ausstellung zeigt moderne Imitate

Die beiden blauen Viagra-Pillen in der Vitrine sehen fast identisch aus. Die eine hat es in sich. Die andere nicht. Es ist eine Fälschung, die von Markenpiraten in Umlauf gebracht wurde. Die Pillen sind die kleinsten der rund 60 Exponate der Ausstellung “Schöner Schein. Dunkler Schatten”. Viele Ausstellungsstücke wurden in Hamburg von dem Verein Jugend in Arbeit vorbereitet. Jetzt werden sie auf ihrer 30 Stationen umfassenden bundesweiten Tour im Alstertal-Einkaufszentrum gezeigt. Sie bilden einen Ausschnitt der nachgeahmten Produkte ab, die Fälscher in Umlauf bringen. Es sind nicht nur Schuhe bekannter Sportmarken oder Shirts von Modelabels, die gefälscht werden. Auch Kugellager, Bremsscheiben oder Kettensägen werden nachgemacht.

Quelle: Welt

Konferenz: Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten

Konferenz am 9. November 2009

Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart

Die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten (Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster) ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesichts ihrer begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen oft problematisch und mit schwer überschaubaren Risiken verbunden, so dass letztlich immer häufiger auf die Registrierung von Schutzrechten verzichtet wird, weil sie für nicht durchsetzbar gehalten werden.

Der verantwortungsvolle und professionelle Umgang mit geistigen Eigentumsrechten – d. h. auch die Durchsetzung von Schutzrechten – ist jedoch unabdingbar, um sich als Unternehmen im Wettbewerb einer globalisierten Welt nachhaltig zu positionieren. Um KMU bei der Nutzung der vielfältigen Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes zu unterstützen, veranstaltet das DPMA im Rahmen des EU-Projektes “IPeuropAware” diese nationale Enforcement-Konferenz.

Quelle: DPMA

Landessportbund erreicht Markenlöschung?

Die Wort/Bildmarke „Jugend-Masters“ ist wieder frei für die Nutzung als Veranstaltungsname. Der LSB Niedersachsen hat sich erfolgreich beim Deutschen Patent- und Markenamt dafür eingesetzt, dass der Markeneintrag gelöscht wird.

Anlass für diesen Antrag war der Hinweis eines LSB-Mitgliedsvereines, der ein Jugendturnier mit diesem Titel ausgerichtet hatte. Darauf erhielt er von einem Sportverein aus Bayern eine Unterlassungsaufforderung, weil die Wort-Bildmarke als Veranstaltungsname patentiert sei.

Quelle: DOSB.de

Eine Entscheidung des DPMA über den Löschungsantrag vom 23.04.2009 ist allerdings im Markenregister noch nicht zu erkennen.

Registernummer: 302008034402

Nizzaklassen: 16, 25, 41
Verfahrensansicht Löschung Antrag Dritter
Löschung Antrag Dritter
Verfahrensstand § 50 Antrag veröffentlicht
Rechtsgrund Löschungsantrag Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

Quelle: DPMA

Ob ein Löschungsantrag nach §50 “Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse” bei der grafischen Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke überhaupt erfolgreich sein kann, ist mehr als fraglich.