Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie

Bundesrat gegen Aufbau neuer bürokratischer Strukturen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie als Schritt zur Verbesserung des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich begrüßt. Zugleich lehnt er jedoch die Forderung der Europäischen Kommission nach Benennung nationaler Koordinatoren zur Durchsetzung dieser Rechte ab.

Die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie sei nicht durch die Installierung von neuen bürokratischen Strukturen zu lösen, sondern dadurch, dass jeder Verwaltungsbereich und jede Vollzugsbehörde in den Mitgliedstaaten (insbesondere Zoll, Polizei, Justiz) die ihnen obliegenden Aufgaben intensiv wahrnehme und sich an der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit der Akteure beteilige.

Mit der heute von den Ländern beratenen Kommissionsmitteilung soll der Schutz der geistigen Eigentumsrechte durch nichtlegislative Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt weiter gestärkt werden. Hierzu ist die Einrichtung der EU-Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie vorgesehen. Außerdem ist beabsichtigt, die Verwaltungszusammenarbeit im gesamten Binnenmarkt unter anderem durch die Benennung nationaler Koordinatoren zu fördern und freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren zu erleichtern.

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt

Drucksache 727/09 (Beschluss)

Quelle: Bundesrat.de

Weinfälschungen

Luxus-Handtäschchen, teure Markenbrillen, edle Armbanduhren und Designerkleidung – nichts, was beim Kunden begehrt ist, ist vor Produktfälschern sicher. Neu ist, dass es immer öfter auch edle Weine trifft. Besonders anfällig für gepanschte Weine sind die Verkäufe im Internet und auf Versteigerungen.

Besonders betroffen sind renommierte Tropfen aus den Weinbergen um Bordeaux und im Burgund. Flaschen, deren Etiketten noble Namen wie Petrus, Château d’Yquem oder Romanée-Conti zieren, gehen im Internet und bei Versteigerungen teils für tausende Euro weg – und sind immer häufiger plumpe Fälschungen.

Quelle: WELT

Sonntagslinks

BPatG: Verwechslungsgefahr zwischen „46“ und „Fortysix“

augsburgr.de: Stadt Augsburg mahnt Blogger ab

Galerie: Markenurkunde Jemen

Major League Baseball Opposes Don Mattingly Logo

BPatG: Regelstreitwert von 20.000 EUR bei markenrechtlichem Widerspruchsverfahren / Wert der angegriffenen Marke ist maßgeblich

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 5 U 147/07 “All-in-one”

Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 47/2009

Weihnachtsmarkt – Vorsicht bei der Namenswahl

Dieser Tage eröffnen überall die Weihnachtsmärkte. Weil aber bundesweit der gleiche Glühwein Fusel ausgeschenkt wird und die selben Weihnachtslieder dudeln, bemühen sich die Veranstalter gerne um ein wenig Individualität. Gerne wird ein besonderes Motto oder ein spezieller Name für die Veranstaltung gewählt. Doch insbesondere bei der Namenswahl für den Weihnachtsmarkt ist Vorsicht geboten, wie das Beispiel der Stadt Hamm zeigt.

Wenn vom 23. November bis 22. Dezember der nächste Weihnachtsmarkt in der Hammer Innenstadt stattfindet, heißt dieser schlicht und einfach “Weihnachtsmarkt Hamm”. Eigentlich nichts Besonderes, wenn nicht im Hintergrund ein Rechtsstreit geschwelt hätte, der das Stadtmarketing als Veranstalter hätte teuer zu stehen kommen können.

Quelle: wa-online

So finden sich im Markenregister des DPMA für die Nizzaklasse 41 beispielsweise folgende Wortmarken:

WeihnachtsWunderland

Weihnachtsdorf

WeihnachtsWäldchen

Weihnachtswald

Weihnachtstal

Weihnachtsfeiercircus

Wintergarten

Winterzauber

WinterTräume

WinterMärchenLand

Das Winterdorf

Wintermärchen

WINTERWIESN

WINTERWALD

Winterpalast