Sonntagslinks

Die Detektivin mimt das Dummchen

Nur noch elektronische GM-Urkunden

“Man muss die Nachfrage zerstören”

LG Düsseldorf: Kosten der Hinterlegung einer Schutzschrift im Zentralen Schutzschriftenregister erstattungsfähig

Christian Köhler neuer Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes

Protecting Trademarks in Web 2.0

BGH: Voraussetzungen der Vorverlagerung des Werktitelschutzes für Domains

BPatG: Käse in Blütenform III – zur bösgläubigen Anmeldung

28 W (pat) 213/07

Leitsätze:

Käse in Blütenform III

1.
Eine bösgläubige Anmeldung setzt zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht wird, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich ist. Anderenfalls kann eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten. Übereinstimmungen in funktionsbedingten und damit schutzunfähigen Gestaltungselementen von Formmarken können eine markenrechtlich relevante Ähnlichkeit nicht begründen.

2.
Die Verwendung von Phantasiebegriffen, mit der funktionsbedingte Produktformen der Anschein einer willkürlichen und charakteristischen Gestaltung vermittelt werden soll, bleibt ohne Einfluss auf die Beurteilung ihrer Schutzfähigkeit.

Quelle: Bundespatentgericht

Österreich: Viagra vs. Styriagra

Das nächste Urteil im absurden Rechtsstreit um “Styriagra” ist gefallen – und Goliath hat erneut gesiegt. Goliath ist in diesem Fall der Pharma-Riese und “Viagra”-Hersteller Pfizer, der David, den kleinen Kürbiskernproduzenten Richard Mandl aus Krottendorf, in die Knie zwang. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Mandls “Styriagra” die Markenschutzrechte für “Viagra” verletze. Der Fall ist aber noch lange nicht zu Ende.

Quelle: Krone.at

Jack Wolfskin zum Markenschutz

Jack Wolfskin hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Thema Markenschutz veröffentlicht.

1. Warum muss man Marken schützen?

Eine Marke ist eine Kennzeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung, die eine Unterscheidung möglich macht. In der Regel kennzeichnet sie von welchem Hersteller ein Produkt kommt. Markenprodukte sind mit bestimmten Eigenschaften und Qualitäten verbunden, weshalb die Marke dem Verbraucher Orientierung bei der Produktauswahl gibt.

Quelle: Jack Wolfskin

via Werbeblogger

Marken Revival: De Tomaso

Er war ein begnadeter Rennfahrer, ein besessener Autoentwickler – aber kein besonders guter Geschäftsmann. Deshalb schlitterte Alejandro De Tomaso vor einigen Jahren in die Pleite. Doch jetzt sieht es so aus, als ob seine legendäre Automarke zurückkehrt.

Quelle: Spiegel

Die Markenrechte befinden sich im Besitz der DE TOMASO MODENA – S.P.A.. Als Internationale Registrierungen genießen folgende Kennzeichen auch in Deutschland Schutz:

PANTERA (IR00480765)

GUARA’ (IR00637623)


(IR00654681)

DE TOMASO (IR00654682)

Quelle: WIPO

Umfassende Informationen zum Unternehmen De Tomaso und den Fahrzeug Modellen liefert Wikipedia.

Und wer sich einmal ein bewegtes Bild vom De Tomaso Pantera machen möchte, dem sei folgendes Video empfohlen.