Die Stiftung Warentest, selbst Betreiberin des Internetportals “www.test.de”, hatte die Betreiberin der Internetpräsenz “www.tests.de”, deren Gegenstand die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests ist, auf Unterlassung eben dieser Nutzung der Domain “tests.de” in Anspruch genommen.
Das Landgericht Braunschweig hatte auf Antrag der Stiftung Warentest eine einstweilige Verfügung erlassen und das Verbot der Nutzung der Domain für die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests im Widerspruchsverfahren bestätigt (Urteil vom 06.05.2009, Az.: 9 O 674/09 (84)). Die Betreiber hatten ihr Portal daraufhin vom Netz nehmen müssen.
Auf Berufung der Betreiberin von “tests.de” hat das Oberlandesgericht Braunschweig nun mit Urteil vom 22.12.2009 das Verbot des Landgerichts Braunschweig aufgehoben (Az.: 2 U 164/09).
Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, der die Betreiberin von “tests.de” vertritt:
“Damit ist vom Oberlandesgericht Braunschweig ein erneuter Versuch der Stiftung Warentest gestoppt worden, einen glatt beschreibenden Begriff der deutschen Sprache für sich zu monopolisieren.”
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Aktuelle Ausgabe Blatt für PMZ
Die aktuelle Ausgabe 11/2009 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
Österreich: Zur Verwirkung
Nur wenn jüngeres Kennzeichen registriert wurde, droht nach fünf Jahren Verwirkung
Ein Streit um die Verletzung des als Marke registrierten Textildesigns “Burberry-Check Karos” bot dem Obersten Gerichtshof Gelegenheit, das österreichische Markenrecht weiterzuentwickeln (17 Ob 14/09 x vom 22. 9. 2009). Der Markeninhaber klagte den Verkäufer von Schirmen, die mit einem dem geschützten Karo ähnlichen Muster versehen waren. Der Schirmhersteller wandte ein, dass das Markenrecht verwirkt sei, weil die Klägerin seit mehr als fünf Jahren von diesen Schirmen gewusst habe.
Quelle: derStandard
Sonntagslinks
WIPO: Sudan tritt dem PMMA bei
Die World Intellectual Property Organization WIPO gibt den Beitritt der Republik Sudan zum Madrider Protokoll bekannt.
Das Madrider Protokoll wird im Sudan mit Wirkung des 16. Februar 2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
HABM: Alicante News

Der aktuelle Newsletter Dezember 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Litauen steht im diesmal im Fokus des Länderüberblicks.