DPMA erweitert Internetservice DPMAregister

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erweitert heute den Webservice DPMAregister. Ab sofort sind darin alle Informationen zu geschützten Designs (Geschmacksmuster) enthalten. Die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots erfahren so, welche Designs angemeldet und geschützt wurden.
Die Datenbank enthält nun neben den Informationen zu allen Marken, die seit 1894 angemeldet wurden, auch die seit 1988 angemeldeten Geschmacksmuster.
Bislang wurden die Informationen zu diesen angemeldeten und eingetragenen Schutzrechten in der Registerdatenbank DPINFO und der Publikationsplattform DPMApublikationen veröffentlicht. Nunmehr wurden alle Informationen in einer Datenbank zusammengeführt. Voraussichtlich werden im Herbst 2010 auch die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster integriert, so dass die beiden bestehenden Datenbanken abgeschaltet werden.

Unter http://register.dpma.de können abgerufen werden:

* gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts,
* Registerdaten,
* Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblätter,
* Rechts- und Verfahrensstandsinformationen,
* regelmäßige, systematische Informationen zu neu veröffentlichten Schutzrechten im Rahmen eines Monitorings.

Weitere Informationen unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/dpmaregister/index.html.

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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Plagiate: Fahnder heben komplettes Lager aus

China kupfert Solingen ab

Gebührenvergleich Deutschland – Österreich

Vorsprung durch Technik: Audi mit Taylor Wessing vor EuGH erfolgreich

WIPO: Declarations made under Article 5(2)(b) and (c) of the Protocol and Rule 17(5)(d) of the Common Regulations under the Madrid Agreement and Protocol: Syrian Arab Republic

Fusionskontrolle: Otto und Quelle

Kommission genehmigt Erwerb der Marke „Quelle“ und anderer Vermögenswerte durch Otto unter Bedingungen

Die Europäische Kommission hat der geplanten Übernahme bestimmter Vermögenswerte des insolventen deutschen Versandhandelsunternehmens Primondo durch das deutsche Versandhaus Otto auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung zugestimmt. Somit übernimmt Otto Marken (darunter Quelle), Markenanmeldungen und Internet-Domains und erwirbt zudem das Recht, die Quelle-Kundendatenbank für Deutschland zu nutzen. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass bestimmte Marken veräußert und einem anderen Marktteilnehmer das Recht eingeräumt wird, die Kundendatenbank von Quelle zu denselben Bedingungen wie Otto und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu nutzen. Das Versandhaus Otto hatte diese beiden Maßnahmen angeboten, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich einiger Teile des deutschen Versandhandelsmarktes auszuräumen. In Anbetracht dieser Zusagen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindern wird.

Otto ist ein Handels- und Dienstleistungskonzern, der über seine Tochtergesellschaften in verschiedenen Einzelhandelssparten (darunter Versandhandel) tätig ist sowie Finanz- und andere Dienstleistungen erbringt. Das Versandhandelsgeschäft umfasst den Verkauf über Kataloge, elektronischen Handel und andere Wege des Fernabsatzes. Auch das Versandhaus Quelle war im Einzelhandel und schwerpunktmäßig im Versandhandel tätig. Quelle gehörte zur mittlerweile insolventen Dachgesellschaft Primondo und meldete am 1. September 2009 Insolvenz an. Otto ist der führende Versandhändler auf dem deutschen Markt, und Quelle war bis zu seiner Insolvenz dessen stärkster Konkurrent.

Das Vorhaben von Otto war in Bezug auf acht Produktkategorien des deutschen Versandhandelsmarktes, darunter Damenbekleidung und Sporttextilien, für wettbewerbsrechtlich bedenklich befunden worden. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Otto durch den Erwerb der Marke Quelle und die Nutzung der Quelle-Kundendaten in die Lage versetzt würde, einen erheblichen Teil des Kundengeschäfts von Quelle zu übernehmen.
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Otto an, Marken wie Webschatz, Universum und Casamaxx zu verkaufen. Außerdem wird der Käufer dieser Marken das Recht haben, die Quelle-Kundendaten im gleichen Umfang und zu denselben Bedingungen zu nutzen wie Otto. Nach Befragung der übrigen Marktteilnehmer kam die Kommission zu dem Schluss, dass ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch diese Zusagen ausgeräumt werden.

Die Genehmigungsentscheidung der Kommission gilt auch für den Erwerb von Quelle Russland durch Otto, der Teil desselben Zusammenschlusses und wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Der Zusammenschluss wurde am 18. Dezember 2009 zwecks Genehmigung bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen unter:

http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/index/m114.html#m_5721

Quelle: Europa.eu

via: Class 46

WIPO: Gebührenänderung Australien

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die geänderte Gebührenstruktur bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Australiens im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung
Für jede Nizzaklasse: 343.- CHF

Verlängerung
Für jede jede Nizzaklasse: 278.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 22. März 2010 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

DPMA unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie

Am 13. Februar 2010 präsentierte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auf der Messe Ambiente vier kostenlose IP-Handbücher für die Textil-, Möbel- und Lederwarenindustrie. Damit macht das DPMA konkrete Ergebnisse seiner Mitarbeit in dem von der Europäischen Union mitfinanzierten Projekt “IPeuropAware” für die Öffentlichkeit zugänglich. Die erstmals aufgelegten Praxishandbücher enthalten branchenbezogene Übersichten der nationalen, europäischen und internationalen Schutzverfahren und der Möglichkeiten zur Pirateriebekämpfung und geben viele praktische Hinweise, um geistiges Eigentum effektiv zu nutzen.

Die Handbücher richten sich an kleine und mittlere Unternehmen in den besonders von Produktpiraterie betroffenen Branchen Textil und Bekleidung, Möbel, Lederwaren und Schuhe. Die Handbuchpräsentation wurde begleitet von einem ganztägigen Seminar, das gemeinsam mit der Initiative “Messe Frankfurt against Copying” als Service der Messe Frankfurt GmbH und dem Enterprise Europe Network Hessen im Rahmen des EU-Projektes “IPeuropAware” veranstaltet wurde. Neben Praxisberichten von Firmen über eigene Erfahrungen mit Produkt- und Markenpiraterie informierten erfahrene nationale und internationale Referenten, wie gewerbliche Schutzrechte wirksam durchgesetzt werden können, welche Unterstützung Branchenverbände wie der Verband der Heimtextilienindustrie oder der Gesamtverband Textil und Mode dabei bieten, was der Zoll tun kann und worauf beim Schutz geistigen Eigentums in Asien zu achten ist.

Die Praxishandbücher erscheinen auf Deutsch, Englisch und in weiteren Sprachen Europas. Die englische Fassung der Handbücher ist online zugänglich unter http://www.ipeuropaware.eu/outputs.html. Die deutschen Handbücher und die Seminarbeiträge können ab Ende Februar abgerufen werden unter www.dpma.de. Die deutschen Druckausgaben sind kleinen und mittleren Unternehmen aus den vier Branchen vorbehalten und können bestellt werden per E-Mail an info@dpma.de (solange der Vorrat reicht).

Quelle: Pressemitteilung des DPMA