Rollei – Traditionsmarke wechselt den Besitzer

Die Hamburger RCP-Technik GmbH hat rückwirkend zum 1. Januar 2010 die weltweiten Markenrechte der Marke Rollei erworben. Seit Mai 2007 ist RCP-Technik bereits Lizenznehmer der europaweiten Rollei-Markenrechte und vertreibt seitdem unter dem Label “Rollei” Consumer-Produkte (Digitalkameras, Camcorder, Digitale Bilderrahmen, DiaFilmScanner und Zubehör).

Quelle: digitalkamera.de

Die älteste Rollei Marke im Markenregister des DPMA stammt von 1932.


Unter der Registernummer 445781 schützt die Marke in den Klassen 09 und die Waren “optische und photographische Apparate, Geräte und deren Teile” sowie “photographische Erzeugnisse”.


Im Jahr 2007 wurde ein modifizierter Schriftzug unter der Registernummer 30724772 eingetragen.

Und im Jahr 2005 schwamm man mit der Wort-/Bildmarke


Registernummer 30544794 auf der Retrowelle.

Quelle: DPMA

BPatG: Bonbonform

25 W (pat) 7/09

Leitsatz:

Bonbonform

Sowohl der Wortlaut der Vorschriften der §§ 3, 8, 50, 54 MarkenG als auch deren Zweck, der darin liegt, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren, spricht innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG gegen die Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen zu Gunsten der Inhaber angegriffener Marken bei Löschungsverfahren und zwar auch unter dem Aspekt, dass für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (Abgrenzung zu BPatG GRUR-RR 2008, 49 f. – lastminit und BGH GRUR 1975, 368 – Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall.

Quelle: Bundespatentgericht

Australien: iPod vs. dopi

Das kleine “i” zum Wortanfang pflegt Apple schon lange und reagiert gelegentlich allergisch auf verwechselbare Konkurrenz. Am Wortende sieht ein Gericht in Australien hingegen keine Verwechslungsgefahren und wies eine Klage Apples gegen die Markenzulassung von “DOPi” ab.

Quelle: macnotes.de

Ob der berühmt-berüchtigte durchschnittlich informierte und intelligente Verbraucher tatsächlich erkennt, dass es sich bei dopi um die rückwärts geschriebene Version von iPod handelt, ist sicherlich höchst unwahrscheinlich.

USPTO: Kein Markenschutz für Googles Nexus One

Das US-Patent- und Markenamt hat es überraschend abgelehnt, die Markenrechte für das Google-Handy “Nexus One” einzutragen.

Zur Begründung hieß es, es bestehe Verwechslungsgefahr mit einem Warenzeichen, das ein lokaler Telekommunikationsbetreiber namens Integra angemeldet habe.

Quelle: n-tv.de

Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig. Google stehen noch Rechtsmittel zur Verfügung.
Allerdings bewahrheitet es sich hier mal wieder – gründliche Markenrecherchen vor der Anmeldung ersparen teuren Ärger nach der Markenanmeldung!

50 Jahre Edding

Der Name spricht für sich: Was Tempo für Papiertaschentücher, Aspirin für Kopfschmerztabletten oder Kärcher für Hochdruckreiniger ist Edding für Filzstifte – und das seit genau 50 Jahren. Im Frühjahr 1960 kam der erste Filzmarker, der “edding No. 1” auf den deutschen Markt.

Quelle: WELT

Die älteste “edding” Marke aus dem Markenregister des DPMA stammt aus dem Jahr 1965.

Registernummer: 815212

Nizzaklasse 16

Die Marke diente 1966 auch als Basismarke für den internationalen Markenschutz (WIPO Registernummer: 312171).

Quelle: DPMA