Auf der IAA 2009 glänzte Mini mit zwei Studien – einem knackigen Roadster und einem sportlichen Coupé. Zeichnungen, die für das Europäische Markenamt bestimmt waren, zeigen angeblich die passenden Serienmodelle.
Quelle: AutoBild.de
markenrechtliches Sammelsurium
Auf der IAA 2009 glänzte Mini mit zwei Studien – einem knackigen Roadster und einem sportlichen Coupé. Zeichnungen, die für das Europäische Markenamt bestimmt waren, zeigen angeblich die passenden Serienmodelle.
Quelle: AutoBild.de
In eigener Sache: Thor Steinar verklagt Storch Heinar
Am 16. Dezember 2008 startete ENDSTATION RECHTS. offiziell das Klamottenprojekt “Storch Heinar”. Nun geht es vor Gericht: Die Kleidungsfirma “Thor Steinar” will in einem Prozess gegen uns erzwingen, dass wir den Verkauf der entsprechenden Kleidungsstücke und Devotionalien einstellen. Ab sofort brauchen wir jede Menge Hilfe!
[…] “Thor Steinar” wirft uns nun zweierlei vor: a) würden wir ihre Markenrechte verletzen und b) die Marke auch noch “verunglimpfen”. Kurioserweise beantragte “Thor Steinar” allerdings nur einen Tag nach dem Beginn unseres Projektes beim Deutschen Patent- und Markenamt selbst die Marke “Storch Heinar”. Unsere Anwälte legten hiergegen Widerspruch ein. Daraufhin wurde “Thor Steinar” die Eintragung der Marke verweigert und so vor Selbstverunglimpfung bewahrt.
Quelle: Endstation Rechts
Ach ja, dann ist da auch noch das RETTER “Weltkriegsverliererbesieger” Shirt.
Das englische Wort Pad, zu deutsch Notizblock, Stempelkissen oder auch Unterlage, gehört Apple. Das ist jedenfalls die Meinung des Unternehmens. Chris Ostmo, Entwickler der iPad-Anwendungen journalPad und journalPad: Bible Edition bekam eine E-Mail vom App Store, in der er aufgefordert wurde, die Anhängsel schnellstmöglich aus seiner Programmbezeichnung zu entfernen.
Quelle: areamobile.de
Die März Ausgabe des DPMA Newsletters ist erschienen.
Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare konnte für einen französischen Hersteller von Schokoladenprodukten Rechte an einer dreidimensionalen Marke durchsetzen, wie die Kanzlei jetzt mitteilte. Der Bundesgerichtshof folgte mit seinem Urteil vom 18. März 2010 der Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamburg. Entgegen früherer Urteile anderer Gerichte kann demnach die besondere Form eines Produktes vom Verbraucher sehr wohl als Herkunftshinweis verstanden werden.
Quelle: Titelschutzanzeiger.de