Vizekusen – Abmahnung für Lästerer?

Der Zweite ist der erste Verlierer – seit dem legendäre “Vize-Triple” von 2002 haftet dem Fußballclub Bayer Leverkusen der boshafte Titel “Vizekusen” an.

Während man in Leverkusen bisher die Bezeichnung eher als Unwort empfand, geht man aktuell offensiver mit dem “Ehrentitel” um. Am 25. Februar 2010 hat die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH die Wortmarke VIZEKUSEN (Registernummer: 302010011572) beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Am 19.03.2010 wurde die Marke in das Markenregister eingetragen. Beansprucht wird der Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen

Klasse 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbindeartikel; Photographien; Schreibwaren

Klasse 24:
Webstoffe und Textilwaren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Bett- und Tischdecken; Fahnen und Wimpel (nicht aus Papier)

Klasse 25:
Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen; Schals

Klasse 28:
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Christbaumschmuck

Klasse 41:
Durchführung von Sportveranstaltungen

Mit der eingetragenen Marke hat man in Leverkusen die Nutzung der unliebsamen Bezeichnung in den nächsten fünf Jahren unter Kontrolle. Ob auch eine ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung der Marke stattfinden wird, ist sicherlich fraglich.
Am elegantesten wäre wohl, wenn die Werkskicker die Bezeichnung durch einen Titelgewinn ad absurdum führten.
Damit ist allerdings in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

via: EXPRESS.DE

Happy Birthday, Herbie!

Herbert J. Hancock aka Herbie Hancock begeht heute seinen 70. Geburtstag.

Europaweiten Schutz garantiert die Gemeinschaftsmarke “HERBIE HANCOCK” (Registernummer: 1538255) in den Klassen 09, 16 und 41 für:

09 Photographische, Film-, optische und elektronische Apparate und Instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger; Kinofilme und Videobänder, Videoplatten und bespielte Magnetbänder mit Ton und/oder Bild; Tonaufnahmen; Musikaufzeichnungen; Schallplattenaufnahmen; Schallplatten; Compact Discs; Unterhaltungsgeräte zur Verwendung mit Fernsehempfängern; CD-ROMs; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren.

16 Waren aus Papier oder Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Schreibwaren; Poster und Plakate, Aufkleber und Abziehbilder; Photographien; Künstlerbedarfsartikel; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate).

41 Unterhaltung, insbesondere Unterhaltung in Form einer Musikdarbietung; Präsentation einer Live-Show und eines Musikkonzerts.

Und zur musikalische Abrundung noch eine klassische Herbie Hancock Nummer “Cantaloup Island“!

Sonntagslinks

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