BGH: Gestaltung von Schokoladenprodukten als Herkunftshinweis
Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare konnte für einen französischen Hersteller von Schokoladenprodukten Rechte an einer dreidimensionalen Marke durchsetzen, wie die Kanzlei jetzt mitteilte. Der Bundesgerichtshof folgte mit seinem Urteil vom 18. März 2010 der Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamburg. Entgegen früherer Urteile anderer Gerichte kann demnach die besondere Form eines Produktes vom Verbraucher sehr wohl als Herkunftshinweis verstanden werden.
Quelle: Titelschutzanzeiger.de
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